Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, staatsprüfung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 121/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Das abschließende Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung ist gerichtlich
nachprüfbar.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.