Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 87/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Mehrere Ausbildungszeiten können zusammen nur einmal bis zur Dauer der
Mindestausbildungszeit bei der BDA-Festsetzung angerechnet werden.
2. Dienstzeiten bei der SS-Verfügungstruppe, beim SS-Fürsorgeoffizier, auf einer SS-
Führerschule und bei einem Wirtshaftsverwaltungshauptamt sind kein Wehrdienst im
Sinne von § 6 Abs. 3 Ziffer 4 BBesG.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.