Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, begriff, rechtswidrigkeit, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 139/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Abbruch eines Bauwerks setzt formelle und materielle Rechtswidrigkeit seit
Errichtung voraus (st. Rspr. des Senats).
2. Wochenendhäuser sind keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1
BBauG (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht.
3. Zum Begriff der Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 BBauG).
4. Auch die Erweiterung oder Verfestigung einer bereits vorhandenen unerwünschten
Splittersiedlung beeinträchtigt öffentliche Belange (st. Rspr. des Senats im Anschluß an
Bundesverwaltungsgericht).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.