Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: hessen, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, versicherungsrecht, quelle, beamter, probe, aushändigung
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 15/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Ein früherer Berufsunteroffizier, der am 8.5.1945 mehr als zehn aber weniger als zwölf
Jahre Dienstzeit abgeleistet hatte und im Jahre 1949 in Hessen ohne Aushändigung
einer Ernennungsurkunde als "Polizeiwachtmeister zur Probe" eingestellt und später
wieder entlassen worden ist, war weder Beamter noch befand er sich im
Vorbereitungsdienst. Er hat deshalb bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des §
54 Abs. 4 Satz 1 G 131 Anspruch auf Entlassungsgeld.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.