Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, hauptsache, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
B IV 31/64
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Soweit einer Partei nach Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache die Kosten
des Verfahrens auferlegt werden, ist sie als unterliegende Partei im Sinne von § 162
Abs. 3 VwGO anzusehen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.