Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, vorbescheid, klagefrist, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
B I 17/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Über einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der
Klagefrist ist nicht durch Beschluß, sondern durch Urteil oder Vorbescheid zu
entscheiden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.