Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, beweiswürdigung, entschädigung, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 358/62
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ob eine Entscheidung der Besatzungsmacht über einen Antrag auf Gewährung einer
Entschädigung auf unrichtiger Rechtsanwendung oder auf unzutreffender
Beweiswürdigung beruht, beurteilt sich ausschließlich nach dem Recht, das im
Zeitpunkt der das Verfahren abschließenden Entscheidung anzuwenden war.
2. Eine Antragstellung nach dem Abgeltungsgesetz bewirkt in der Regel, dass der
Schadensfall in seiner Gesamtheit anhängig ist. Er ist deshalb auch in seiner
Gesamtheit Gegenstand der getroffenen Entscheidung.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.