Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, eigentumsbeschränkung, enteignungsentschädigung, quelle, steuerrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
6. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
VI OE 144/68
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Vorverfahrens, wenn der rechtzeitig
erhobene Widerspruch sich ausdrücklich nur gegen die Höhe der
Enteignungsentschädigung richtet, gegen die die Klägerin nur im ordentlichen
Rechtsweg vorgehen kann, nicht jedoch gegen die Eigentumsbeschränkung, welche
Streitgegenstand des Verwaltungsstreitverfahrens ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.