Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, hauptsache, gesetzesänderung, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 55/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Zur Frage, inwieweit bei einer Kostenentscheidung, die nach einer infolge
Gesetzesänderung eingetretenen Erledigung der Hauptsache zu treffen ist, trotz
Fehlens einer ausdrücklichen diesbezüglichen Bestimmung der Grundgedanke einer in
einem anderen Änderungsgesetz enthaltenen Vorschrift angewandt werden kann, die
vorsieht, daß bei Erledigung eines Rechtsstreits infolge dieses Änderungsgesetzes
keine Gerichtskosten erhoben und außergerichtliche Kosten gegeneinander aufgehoben
werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.