Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, zulage, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
6. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
VI OE 10/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Grundsatz des § 123 HBG, daß Versorgungsempfängern strukturell
Besoldungserhöhungen nicht zugute kommen sollen, kann derzeit durch ein Gesetz
durchbrochen werden.
2. Eine solche Durchbrechung ist durch die Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Zulage für
Kammermusiker beim Landestheater Darmstadt in der Anlage 2 Fußnote 5 zum 5.
hessischen Besoldungsänderungsgesetz gemäß dessen Art. 2 Sätze 1 und 3 erfolgt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.