Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: internierung, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, gewahrsam, aufenthalt, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 128/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen,
Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer
Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht)
nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in
Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.