Urteil des HessVGH vom 06.08.1986

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verfügung, umzug, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
HPV TL 1668/86
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
1. Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier
Umzug) mangels groben Verstoßes gegen etwaige - bei summarischer Prüfung
allerdings nicht bestehende Beteiligungsrechte - nicht im Wege einer einstweiligen
Verfügung vorläufig unterbunden werden kann. 2. Zur Frage, wer in einem solchen Falle
beteiligungsbefugt ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.