Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, vergnügungssteuer, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
V OE 2/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Bemessung der Vergnügungssteuer für Musikautomaten nach dem
Neuanschaffungspreis (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG) ist mit dem Grundsatz der
Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, vereinbar.
2. Zu einer verfassungskonformen Auslegung des § 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG ist aber § 26
Abs. 1 HVStG heranzuziehen.
3. Der Neuanschaffungspreis ist auch für alte, bereits vor dem Inkrafttreten des
hessischen Vergnügungssteuergesetzes gekaufte Geräte anwendbar.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.