Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: hessen, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, versicherungsrecht, quelle, bestätigung, beschränkung, verfahrensmangel

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OE 60/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der
mündlichen Verhandlung den Sachbericht vor, so liegt darin kein Verfahrensfehler,
bejahendenfalls jedoch kein wesentlicher Verfahrensmangel.
2. Die grundsätzliche Beschränkung der Unterrichtsgeldfreiheit auf Studierende, die
ihren Wohnsitz in Hessen haben, ist verfassungsgemäß (Bestätigung des Urt. v.
06.09.1967 - OS II 49/65 -).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.