Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: bauwerk, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, berechtigung, genehmigung, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 10/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ein Bauwerk mit weniger als 30 cbm umbauten Raum und 3 m Höhe bedarf der
Genehmigung, wenn es einen Aufenthaltsraum oder eine Feuerstätte enthält (§ 63 Nr.
1 HBO).
2. Das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist des § 66 Abs. 3 HBO durch die
Bauaufsichtsbehörde macht das angezeigte Bauwerk nicht formell legal. Die
Berechtigung, das Bauwerk wegen Verstoßes gegen das materielle Recht zu beseitigen,
bleibt Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (§ 69 Abs. 4 HBO) bestehen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.