Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 37/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 13 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1b
HBeihVO (F. 1959) getroffenen Regelung, nach der sich der Beihilfebemessungssatz
von 50 % bei verheirateten Antragstellern - unbeschadet etwaiger weiterer, hier nicht
interessierender Einschränkungen - lediglich dann um 5 % zu erhöhen, wenn der
Ehegatte nicht auch im öffentlichen Dienst stand, bestanden keine Bedenken.
2. Zur Frage der Vorschußgewährung auf Beihilfen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.