Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: unwiderlegbare vermutung, die post, zustellung, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, zivilprozessrecht, quelle, zugang, umweltrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 97/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes ist der zwischen
der Absendung und dem vermuteten Zugang liegende Zeitraum von 3 Tagen keine
Frist im Sinne von § 57 VwGO.
2. Die unwiderlegbare Vermutung, dass die Zustellung am dritten Tage nach der
Aufgabe zur Post erfolgt sei, gilt auch dann, wenn der dritte Tag ein Sonntag ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.