Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, flüchtling, anerkennung, quelle, steuerrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 72/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Beschimpfende Äußerungen des zuvor ausgewichenen Ehemannes und
Wohnschwierigkeiten der später nachfolgenden Ehefrau reichen für eine Anerkennung
als SBZ-Flüchtling nicht aus.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.