Urteil des OLG Köln vom 08.07.2002
OLG Köln: datum
Oberlandesgericht Köln, 13 W 32/02
Datum:
08.07.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 32/02
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 107/02
Tenor:
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen
Beschlusses zurückgewiesen. Die Angriffe der Beschwerde geben dem
Senat weder Veranlassung zu einer anderen Beurteilung noch zu
weiteren Ausführungen. Die Beklagte hat auch die Kosten des
Beschwerdeverfahrens zu tragen. Beschwerdewert: bis 1.500 EUR.