Urteil des AG Königstein vom 15.03.2007

AG Königstein: unlauterer wettbewerb, werbung, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, versicherungsrecht, quelle, dokumentation, geldstrafe

Gericht:
AG Königstein
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
50 Cs 7400 Js
205867/02 Wi
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Norm:
§ 16 UWG
Unlauterer Wettbewerb: Strafbare Werbung eines
Schlüsselnotdienstes durch Telefonbuchwerbung unter
Angabe einer Telefonnummer mit der jeweiligen
Ortsnetzvorwahl
Tenor
Der Strafbefehl des Amtsgerichts Königstein/Ts. vom 31.07.2006 wird auf den
Einspruch des Angeklagten vom 15.08.2006 dahin abgeändert, daß die Geldstrafe
80 Tagessätze zu je 100,– Euro beträgt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu
tragen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.