Tarifvertrag

Gewerbe:
Steinmetz- und Steinhauerhandwerk
Branche
Keramik, Steine und Erden
Datum:
01.07.2005
Schlagworte
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Das sind Betriebe und
selbständige Betriebsabteilungen, die unter anderem manuell oder maschinell die nachfolgenden Tätig-
keiten ausüben: Herstellen und Bearbeiten von Natur- und Betonwerkstein, Bekleidungen und Belägen,
Verlegen und Versetzen von Natursteinprodukten und Produkten aus Verbundwerkstoffen, soweit sie teil-
weise aus Naturstein bestehen, sowie - wenn diese Tätigkeiten nicht arbeitszeitlich überwiegend ausgeübt
werden - Verlegen und Versetzen von Produkten aus anderen Materialien, Restaurierungen und Antrags-
arbeiten in natürlichem und künstlichem Stein, Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten sowie Konser-
vierungsarbeiten, Garten - und Landschaftsgestaltung in Natur- und Betonwerkstein, alle im Rahmen des
Grabmalherstellens, -bearbeitens und -versetzens anfallenden Arbeiten sowie alle Bildhauerarbeiten ein-
schließlich der künstlerischen. Diese Betriebe werden grundsätzlich als Ganzes erfasst. Werden in diesen
Betrieben in selbständigen Betriebsabteilungen fachfremde Arbeiten ausgeführt, so werden diese Abteilun-
Nicht erfasst
triebe des Baugewerbes, Betonsteinhandwerks und Betonsteingewerbes, Garten-, Landschafts- und Sport-
platzbaues sowie Betriebe und Betriebsabteilungen der Naturwerkstein-Industrie, die Naturwerkstein ge-
winnen und/oder überwiegend industriell be- oder verarbeiten.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig in der Fassung ab 01.01.2005 (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen)
Laufzeit des Lohntarifvertrages: gültig ab 01.05.2007 - kündbar zum 30.04.2010
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.05.2007 ab 01.05.2008 ab 01.05.2009
Unterste Lohngruppe
Steinmetzhelfer
12,13 € 12,37 € 12,61 €
Steinsäger, Steinschleifer in den ersten 1,5 Jahren
12,64 € 12,89 € 13,14 €
Einstieg nach Ausbildung
Steinmetzen, Schrifthauer, Versetzer und Fräser, soweit sie aus Steinmetzberufen kommen.
1. Berufsjahr 12,80 € 13,05 € 13,30 €
ab 2. Berufsjahr 14,22 € 14,50 € 14,78 €
Höchste Lohngruppe
Vorarbeiter
15,61 € 15,92 € 16,22 €
Steinbildhauer, Bildhauer
Tagelohn 146,88 € 149,82 € 152,67 €
Jugendliche Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten mindestens bis zum
vollendetem 17. Lebensjahr 70 %, zum vollendetem 18. Lebensjahr 80 %, zum vollendetem 19. Lebensjahr
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90 % des Tariflohnes des Steinmetzhelfers.
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte - nicht geregelt
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende ab 01.10.2002
1. Ausbildungsjahr 362,00 €
2. Ausbildungsjahr 456,00 €
3. Ausbildungsjahr 582,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit (gilt auch für Auszubildende)
39 Stunden
Urlaubsdauer (gilt auch für Auszubildende)
30 Arbeitstage
Urlaubsgeld
nach 12-monatiger Betriebszugehörigkeit 15,34 € je Urlaubstag
Arbeitnehmer/-innen unter 18 Jahren und Auszubildende erhalten die Hälfte des o.a. Betrages.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) (gilt auch für Angestellte)
790,00 DM
Auszubildende erhalten im 1. Ausbildungsjahr 100,00 DM, im 2. Ausbildungsjahr 125,00 DM und im 3.
Ausbildungsjahr 150,00 DM.
Vermögenswirksame Leistung (gilt auch für Angestellte)
26,59 € Arbeitgeberanteil monatlich
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