Tarifvertrag

Gewerbe:
Hotel- und Gaststättengewerbe
Branche
Hotel- und Gaststättenbranche
Datum:
01.03.2008
Schlagworte
  • Hotel- und Gaststättengewerbe Nordrhein-Westfalen
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen

Gaststätten- und Hotelgewerbe
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder
Getränke abgeben. Hierzu gehören auch z.B. Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie,
der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich gehören ebenfalls
sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen
Unternehmen übernehmen. Weiter sind Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder
gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.1995 - in der Fassung vom 11.04.2006
Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab 01.03.2008 - kündbar zum 31.05.2010
Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte
ab 01.03.2008 ab 01.03.2009
Unterste Entgeltgruppe
Arbeitnehmer/-in mit einfachsten Tätigkeiten, in den ersten 12 Monaten.
1.065,00 € 1.099,00 €
Arbeitnehmer/-in mit einfachen Tätigkeiten, die durch Anlernen erworben werden können.
1.257,00 € 1.289,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten, die erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten und längere Erfahrung hierin
erfordern und in der Regel über eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ver-
fügen, die im fachlich entsprechenden Tätigkeitsbereich erworben werden.
1.491,00 € 1.529,00 €
Höchste Entgeltgruppe
Leitende Führungskräfte, deren Aufgaben einen Überblick über betriebliche Zusammenhänge und
selbständiges Disponieren im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten erfordern, und Spezialisten.
2.405,00 € 2.466,00 €
Führungskräfte, die über genaue Kenntnisse der gesamtbetrieblichen Zusammenhänge verfügen,
ihre Tätigkeit selbständig erledigen und über entsprechende Kompetenzen verfügen, werden nach freier
Vereinbarung bezahlt, mindestens
2.514,00 € 2.577,00 €
Es wurden besondere Überleitungsvereinbarungen/Besitzstandsklauseln vereinbart. Die Lohn- und
Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden.
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.03.2008 ab 01.03.2009
1. Ausbildungsjahr 495,00 € 508,00 €
2. Ausbildungsjahr 587,00 € 602,00 €
3. Ausbildungsjahr 659,00 € 676,00 €
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor
Monatliche Regelarbeitszeit
169 Stunden
Urlaubsdauer
ab dem 19. Lebensjahr 28 Arbeitstage
ab dem 36. Lebensjahr 30 Arbeitstage
Urlaubsgeld
nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit vom 19. bis 35. Lebensjahr 10,10 €, ab dem 36. Lebensjahr 10,41 €,
nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit vom 19. bis 35. Lebensjahr 11,63 €, ab dem 36. Lebensjahr 11,94 €,
nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit vom 19. bis 35. Lebensjahr 13,17 €, ab dem 36. Lebensjahr 13,48 €
je Urlaubstag
Auszubildende erhalten für das 1. Jahr 178,95 €, für das 2. Jahr 204,52 €, für das 3. Jahr 230,08 €.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 50% eines Monatseinkommens
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 26,00 DM je Monat.
For Evaluation Only.
Copyright (c) by Foxit Software Company, 2004
Edited by Foxit PDF Editor