Tarifvertrag

Gewerbe:
Brauereigewerbe
Branche
Nahrung und Genuss
Datum:
01.01.2008
Schlagworte
  • Brauereigewerbe
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für Brauereien

Brauereien
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Brauereibetriebe, brauereieigene Niederlagen sowie die den Brauereien als Ne-
benbetriebe oder als selbständige Betriebsabteilungen angegliederten Mälzereien und Roheisabteilungen.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig in der Fassung ab 01.07.2005
Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab 01.01.2008 - kündbar zum 31.12.2008
Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte
Unterste Entgeltgruppe
Ausführen von einfachen und mechanischen Tätigkeiten in den ersten 2 Monaten nach der Einstellung.
2.206,23 €
Ausführen von einfachen, mechanischen oder schematischen Tätigkeiten, die teilweise eine Einarbeitungs-
zeit erfordern können. Diese Tätigkeiten erfordern keine Berufsausbildung oder entsprechende Anlernzeit.
2.356,48 €
Einstieg nach Ausbildung
Ausführen von Tätigkeiten auch in Teilbereichen, die Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, die übli-
cherweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden, oder Ausführen von Tätigkeiten
von Arbeitnehmern, die ohne Berufsausbildung auf andere Weise entsprechende Kenntnisse und Fertigkei-
ten erworben haben und in dieser Tätigkeit gleichwertige Leistungen erbringen, oder Ausführen von
Tätigkeiten, die durch übertragene Verantwortung oder durch erhöhte Verantwortung und Belastung
gleichwertig sind.
2.737,08 €
Höchste Entgeltgruppe
Ausführen von Tätigkeiten mit größerer Leitungs- und Dispositionsbefugnis, die vielseitige Fachkenntnisse
sowie Kenntnisse in angrenzenden Arbeitsgebieten erfordern. Diese Tätigkeiten werden selbständig und
verantwortlich ausgeführt.
4.719,87 €
Arbeitnehmer/-innen, die in ihrem Arbeitsgebiet besondere Leistungen erbringen und dadurch bessere
Arbeitsergebnisse erzielen, als sie der Normalleistung der Tarifgruppe entsprechen, in die sie eingestuft
sind, erhalten eine Leistungszulage, die bis zu 5 % des jeweiligen tariflichen Arbeitsentgelts beträgt.
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr 680,00 €
2. Ausbildungsjahr 800,00 €
3. Ausbildungsjahr 910,00 €
4. Ausbildungsjahr 950,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37 Stunden
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Urlaubsdauer
ab 18 Jahre bis 50 Jahre 30 Arbeitstage
ab 50 Jahre 31 Arbeitstage
nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Arbeitstage zusätzlich
Urlaubsgeld ab 01.01.2003
614,00 €
Auszubildende erhalten 497,84 €.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100 % eines tariflichen Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
65,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 32,50 DM je Monat.
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