Tarifvertrag

Gewerbe:
KfZ-Gewerbe
Branche
Kfz-, Transport- und Verkehrswesen
Datum:
07.05.2010
Schlagworte
  • Gehalt
  • KFZ
  • Tarifvertrag

Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Gehaltstarifvertrag
für Beschäftigte
des Kraftfahrzeuggewerbes
in Baden-Württemberg
Abschluss:
07.05.2010
Gültig ab:
01.05.2010
Kündbar zum:
30.04.2012
Frist:
1 Monat zum Monatsende
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
Zwischen der
Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug–
und Tankstellengewerbes
Baden-Württemberg e.V.
- einerseits -
und der
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
- andererseits -
wird folgender
GEHALTSTARIFVERTRAG
vereinbart:
§ 1
Geltungsbereich
1.1
Der Gehaltstarifvertrag gilt
1.1.1
räumlich
für den Bereich des Landes Baden-Württemberg;
1.1.2
fachlich
für alle Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes, die Mitglied der Tarifgemein-
schaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-
Württemberg e.V. sind.
1.1.3
persönlich
für die in den unter 1.1.2 genannten Betrieben beschäftigten Angestellten,
die Mitglied der IG Metall sind.
§ 2
Beschäftigungsgruppen
Für die Einstufung in die Beschäftigungsgruppen gelten die nachwirkenden Bestim-
mungen der Anlage 2 des Manteltarifvertrags.
§ 3
Gehälter
Die Gehälter erhöhen sich ab 1. Juni 2010 bis 30. November 2010 um 0,6 Prozent
und vom 1. Dezember 2010 bis zum 30.Juni 2011 um weitere 1,0 Prozent und vom
1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2011 um weitere 1,9 Prozent sowie vom 01. Ja-
nuar 2012 bis 30. April 2012 um weitere 0,6 Prozent.
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Angestellte
ab 01.06.2010
bis 30.11.2010
ab 01.12.2010
bis 30.06.2011
ab 01.07.2011
bis 31.12.2011
ab 01.01.2012
bis 30.04.2012
0,60%
1,00%
1,90%
0,60%
K1
Eingangsgehalt
1733,00 €
1750,00 €
1783,00 €
1794,00 €
K2
Eingangsgehalt
1968,00 €
1988,00 €
2026,00 €
2038,00 €
ab 5. Besch.Jahr
2306,00 €
2329,00 €
2373,00 €
2387,00 €
K3
Eingangsgehalt
2152,00 €
2174,00 €
2215,00 €
2228,00 €
ab 5. Besch.Jahr
2547,00 €
2572,00 €
2621,00 €
2637,00 €
K4
Eingangsgehalt
2360,00 €
2384,00 €
2429,00 €
2444,00 €
ab 3. Besch.Jahr
2801,00 €
2829,00 €
2883,00 €
2900,00 €
ab 5. Besch.Jahr
3074,00 €
3105,00 €
3164,00 €
3183,00 €
K5
Eingangsgehalt
3522,00 €
3557,00 €
3625,00 €
3647,00 €
Bei Gruppe K 5
(freie Vereinbarung)
beträgt die Erhöhung
ab 01.06.2010
K 5 F mindestens
21,00 €
35,00 €
68,00 €
22,00 €
Meister
M1
2835,00 €
2863,00 €
2917,00 €
2935,00 €
M2
3087,00 €
3118,00 €
3177,00 €
3196,00 €
M3
3522,00 €
3557,00 €
3625,00 €
3647,00 €
§ 4
Besondere Bestimmungen
4.1
Die vereinbarten Gehälter sind Mindestgehälter. Die Bezahlung von
Leistungszulagen an Angestellte wird durch Betriebsvereinbarung geregelt.
4.2
Alle Arten von Zulagen sind in der Gehaltsfestsetzung getrennt vom Tarif-
gehalt auszuweisen.
4.3
Bisher gewährte Leistungszulagen werden von dieser Vereinbarung nicht
berührt.
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4.4
Beschäftigte, deren individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit von der
tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 7.1 MTV abweicht, erhalten
ein Tarifgehalt, das nach folgender Formel ermittelt wird:
Tarifgehalt
x
individueller regelmäßiger
gemäß Gehaltstarifvertrag
wöchentlicher Arbeitszeit
tarifliche wöchentliche Arbeitszeit gemäß § 7.1
4.5
Die bisherigen Gehaltsgruppen K1.3, K2.1 und K3.1 entfallen. Waren Be-
schäftigte in diesen Gehaltsgruppen eingruppiert, darf ihr Gehalt nicht re-
duziert werden (Besitzstandswahrung).
4.6
Beschäftigungsjahre sind Zeiten ohne die Berufsausbildung und ohne Ru-
henszeiten ( z.B. Wehr- und Ersatzdienst, Erziehungszeiten ) im Betrieb.
Bei einer Umgruppierung sind die Beschäftigungsjahre nicht noch einmal
zu erbringen.
§ 5
Inkrafttreten, Kündigung
5.1
Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 01. Mai 2010 in Kraft.
5.2
Er kann mit Monatsfrist zum Monatsende, erstmals zum 30. April 2012,
gekündigt werden. Er ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 15. April 2008.
5.3
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach der Kündigung dieses
Gehaltstarifvertrages die Verhandlungen so rechtzeitig aufzunehmen, dass
sie vor Ablauf dieses Gehaltstarifvertrages beendet sein sollen.
Stuttgart, den 07. Mai 2010
Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug-
und Tankstellengewerbes
Baden-Württemberg e.V.
Roman Rösch
Jürgen Eckhardt
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
Jörg Hofmann
Sabine Zach
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