- Gewerbe:
- Personaldienstleistungen
- Branche
- Dienstleistungen
- Datum:
- 01.01.2010
- Schlagworte
-
- Entgelt
- Tarifvertrag
- Zeitarbeit
Entgelttarifvertrag Zeitarbeit
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Mercedarius-Entgelttarifvertrag-Ost
ENTGELTTARIFVERTRAG / OST
Zwischen der
Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA
Obentrautstraße 57, 10963 Berlin
- nachfolgend CGZP -
und dem
Mercedarius e.V.,
Hefnersplatz 3, 90402 Nürnberg
- nachfolgend Mercedarius genannt -
wird auf der Grundlage der zur Zeit bestehenden gesetzlichen Regelungen folgender Tarifvertrag abge-
schlossen:
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Räumlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag erstreckt sich räumlich auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
1.2. Fachlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt fachlich für alle Unternehmen, Betriebe, Betriebsabteilungen, Hilfs- und/oder
Nebenbetriebe, die Dienstleistungen in der Arbeitnehmerüberlassung erbringen.
1.3 Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt persönlich für alle Arbeitnehmer, soweit sie nicht leitende Angestellte im Sinne
des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind; Personaldisponenten und Niederlassungsleiter sind
außertarifliche Angestellte.
1.4 Organisatorischer Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt auf Arbeitgeberseite für ordentliche Mitglieder der tarifvertragschließenden
Partei, die Vollmacht zum Tarifabschluss erteilt haben. Auf Arbeitnehmerseite gilt der Tarifvertrag für
Mitglieder der Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitar-
beit und Personalserviceagenturen.
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Mercedarius-Entgelttarifvertrag-Ost
§ 2 Tarifentgelte ab dem 01.01.2010
a)
Die Ecklohngruppe wird mit der Entgeltgruppe E 5 festgelegt. Der Ecklohn beträgt 9,10 Euro pro Stun-
de. Daraus ergeben sich folgende Stundenentgelte:
Entgeltgruppe
Stundenentgelt
E 1
6,90 EURO
E 2
7,25 EURO
E 3
7,90 EURO
E 4
8,45 EURO
E 5
9,10 EURO
E 6
11,10 EURO
E 7
12,00 EURO
E 8
12,85 EURO
E 9
13,60 EURO
b)
Für die Beschäftigten beträgt das monatliche Eckentgelt (E 5) 1.378,68 EUR
Entgeltgruppe
Monatsentgelt auf
Basis von 151,67
Stunden/Monat
Monatsentgelt auf
Basis von 173,33
Stunden/Monat
E 1
1.046,52 EURO
1.195,98 EURO
E 2
1.099,61 EURO
1.256,64 EURO
E 3
1.198,19 EURO
1.369,31 EURO
E 4
1.281,61 EURO
1.464,64 EURO
E 5
1.380,20 EURO
1.577,30 EURO
E 6
1.683,54 EURO
1.923,96 EURO
E 7
1.820,04 EURO
2.074,76 EURO
E 8
2.062,71 EURO
2.227,29 EURO
E 9
2.050,58 EURO
2.357,29 EURO
c) Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr
560 EURO
2. Ausbildungsjahr
575 EURO
3. Ausbildungsjahr
635 EURO
4. Ausbildungsjahr
680 EURO
§ 3 Inkrafttreten und Kündigung
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Er löst den Entgelttarifvertrag Ost vom 11. Dezember
2007 ab. Er kann mit dreimonatiger Frist, erstmalig zum 31.12.2010; gekündigt werden. Im gegenseiti-
gen Einvernehmen der Tarifvertragsparteien können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden.
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Mercedarius-Entgelttarifvertrag-Ost
Sollte im Laufe des Jahres 2010 ein Tarifvertrag über einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gezeichnet
werden, und sollte jener Tarifvertrag die Entgelttabelle dieses Tarifvertrages berühren, so verpflichten
sich die Vertragsparteien vorzeitig in Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag Ost zu tre-
ten.
Berlin/Nürnberg, 15. Januar 2010
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
Mercedarius e.V.
für Zeitarbeit und PSA