- Gewerbe:
- Verlage und Buchhandlungen
- Branche
- Publizistik, Medien,Druck und Papier
- Datum:
- 20.06.1997
- Schlagworte
-
- Buchhandel
- Entgelttarifvertrag
Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer (-innen) des herstellenden und verbreitenden Buchhandels des Landes Berlin
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt
1. R
ÄUMLICH
für das Land Berlin
2. F
ACHLICH
für alle Betriebe des herstellenden und des verbreitenden Buchhandels
3. P
ERSÖNLICH
für alle Angestellten, Arbeiter und die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen.
Angestellte im Sinne dieses Tarifvertrages sind alle Arbeitnehmer, die eine der in den §§ 2 und 3
des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten vom
23. Februar 1957 angeführte Beschäftigung gegen Entgelt ausüben, soweit deren Tätigkeit von den
Eingruppierungsbestimmungen gemäß Verzeichnis der Tarifgruppen erfasst wird.
Nicht als Angestellte im Sinne des Tarifvertrages gelten
- Vorstandsmitglieder, gesetzliche Vertreter von juristischen Personen und von
Personengesamtheiten des privaten Rechts sowie Geschäftsführer
- Angestellte, die übertragene Unternehmer- und Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen
(Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Angestellte mit selbständiger Einstellungs- und
Entlassungsbefugnis).
§ 2 Tarifgruppen
G 1
Tätigkeitsmerkmale:
Einfache, d. h. vorwiegend schematische und mechanische Tätigkeiten. Arbeiten, die ohne
Vorbildung nach kurzen Weisungen sofort verrichtet werden können.
Beispiele:
Fertigmachen der Post;
Sortieren und Abheften von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmerkmalen, auch Hilfsarbeiten in
einer Datenverarbeitungsanlage;
Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage, auch maschinell;
Anfertigen von Vervielfältigungen;
einfache Karteiarbeiten – Schreiben von Karteiunterlagen, Adressen, auch Prägen und Drucken von
Adressplatten;
Bedienen kleinerer Fernsprechanlagen mit bis zu 4 Amtsanschlüssen und bis zu
20 Hausanschlüssen;
Tätigkeit als Stenotypistin oder Phonotypistin im Sinne der Gruppe 2, soweit die Voraussetzungen
für diese Gruppe noch nicht erfüllt sind (in der Regel Nachwuchskräfte in der Einarbeitungszeit);
Numerisches Lochen nach einfachen, vorbereiteten Unterlagen;
Tätigkeit als Bote, Wächter, Raumpfleger.
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G 2
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, für die Merkmale einer höheren Beschäftigungsgruppe nicht zutreffen, die jedoch in
der Regel eine vollendete einschlägige Berufsausbildung oder entsprechende auf andere Weise
erworbene Kenntnisse im Beruf voraussetzen oder mit erhöhter körperlicher Beanspruchung
verbunden sind.
Beispiele:
Maschinelles Sortieren und Kuvertieren von Post, Werbemitteln u.ä.;
Fachkundiges Ordnen von Schriftgut oder Karteien;
Führung von Kontokorrentkonten sowie sonstige einfache Arbeiten in der Buchhaltung – auch unter
Verwendung von Buchungsmaschinen – und im übrigen Rechnungswesen (Vor- und
Nachberechnung, Statistiken u.ä.) sowie in der Lohn und Gehaltsabrechnung, Honorar- und
Provisionsabrechnung;
Erledigen von Routineschriftwechsel und Ausschreiben von Bestellungen;
Geläufiges Aufnehmen von Stenogrammen und deren sicheres Übertragen mittels Schreibmaschine
sowie formgerechte Gestaltung eines Schriftstückes;
Sichere Übertragung von auf Tonträgern gespeicherten Angaben mittels Schreibmaschine sowie
formgerechtes Gestalten eines Schriftstückes;
Bedienen von Fernsprech- und/oder Fernschreibanlagen;
Schreiben von Rechnungen;
Tätigkeit im Lagerwesen (auch Verwaltung eines kleineren Lagers) mit sachkundigem Prüfen der
ein- und ausgehenden Ware;
Ausfertigen von Versandpapieren;
Verkaufstätigkeit im Laden;
Bedienen der Ladenkasse;
Lochen und Prüfen von Lochkarten (auch alphanumerisch);
Bedienen von Datenerfassungsgeräten;
Tätigkeit als Packer, Lagerarbeiter, Pförtner (Wächter mit Kontrolltätigkeit), Elektrokarren-fahrer,
Heizer, Kraftfahrer, die Fahrzeuge der Klasse III führen.
G 3
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, die gegenüber der Gruppe 2 größere Erfahrungen oder erhöhte Fachkenntnisse
erfordern, wie sie z. B. im allgemeinen durch eine erfolgreich abgeschlossene buchhändlerische
bzw. einschlägige Berufsausbildung erworben werden, und deren Inhalt außerdem in der Regel
selbständige Erarbeitung verlangt.
Beispiele:
Führen von Sach- oder Kontokorrentkonten einschließlich der Bearbeitung des Mahnwesens, auch
unter Verwendung von Buchungsmaschinen;
Arbeiten in der Betriebsabrechnung und in der Kalkulation (Selbstkostenrechnung);
Erstellen von Vergleichsrechnungen;
Führen einer Kasse;
Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen im Rahmen des Einkaufs oder Verkaufs einschließlich
der Fristenüberwachung, der Führung des Bestellbuches und der Fortsetzungskarteien;
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Methodisches Ermitteln von Buch- und Zeitschriftentiteln (Bibliographien) sowie Zusammenstellen
von Unterlagen für Kataloge;
Erledigen von Schriftwechsel;
Verkaufstätigkeit mit fachkundiger Beratung, auch mit Außendienst;
Bearbeiten und Abwickeln von erteilten Anzeigenaufträgen;
Tätigkeit im Lagerwesen mit Verantwortung für Warenein- und -ausgang, auch für die
Lagerhaltung;
Kaufmännische Versandarbeiten, die gründliche Kenntnisse des Speditions- und Tarifwesens
erfordern;
Fremdsprachliches Übersetzen, Tätigkeit als Steno- oder Phonotypistin im Sinne der Gruppe 2,
jedoch mit Aufnahme und Übertragung von fremdsprachlichen Texten;
Tätigkeit als Sekretärin;
Verwalten von Registraturen;
Bedienen einer Datenverarbeitungsanlage nach vorgegebenen Arbeitsanweisungen;
Technische Umsetzung (Codierung) entwickelter Programme für eine Datenverarbeitungsanlage;
Bedienen von Tabelliermaschinen einer maschinellen Datenverarbeitungsanlage;
Zusammenstellen und Vorbereiten von Unterlagen zur Verarbeitung auf einer
Datenverarbeitungsanlage;
Tätigkeit als Betriebshandwerker, Kraftfahrer, die Fahrzeuge der Klasse II führen.
G 4
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, die entsprechend ihrem erhöhten Schwierigkeitsgrad umfangreiche Berufserfahrung
und/oder Sachkunde sowie in der Regel Überblick über die das Aufgabengebiet berührenden
betrieblichen Zusammenhänge erfordern.
Beispiele:
Den vorstehenden Merkmalen entsprechende Tätigkeiten auf den Gebieten: Finanz-, Betriebs-,
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Kalkulation, Statistik, Kassenwesen, Versand, Werbung,
Lagerwesen, Datenverarbeitung;
Tätigkeit als Hersteller (umwandeln von Manuskripten in Buch- oder Zeitschriftenform durch
Bestimmen der typographischen Gestaltung und der Ausstattung durch Veranlassung und
Überwachung der technischen Ausführung einschließlich Kostenerrechnung);
Selbständige buchhändlerische Tätigkeit in Disposition für Einkauf, Verkauf, Lagerhaltung,
Verkaufsabschlüsse bei Vertreterbesuchen;
Tätigkeit als Dolmetscher oder fremdsprachlicher Korrespondent;
Erstellen von Katalogen;
Tätigkeit als Sekretärin im Sinne der Gruppe 3, jedoch insbesondere mit Fremdsprachen-
kenntnissen, die für entsprechende stenotypistische oder Übersetzertätigkeiten im Sinne dieser
Gruppe erforderlich sind;
Manuskriptbearbeitung im Lektorat;
Redaktionstätigkeit in Anfangsstellung.
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G 5
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten mit den Merkmalen der Gruppe 4, die entweder überwiegend Dispositionsbefugnisse
zum Inhalt haben oder auf einem Fachgebiet ausgeübt werden, für das besondere theoretische
Kenntnisse erforderlich sind.
Beispiele:
Tätigkeit als Lektor/in und Redakteur/in;
Gruppenleitung in Verlagen in den Bereichen Herstellung, Marketing und Werbung oder in anderen
Bereichen mit vergleichbaren Anforderungen;
Leitung einer Buchhandlung bzw. einer entsprechenden Abteilung mit überwiegenden
Dispositionsaufgaben;
Tätigkeit als Systemanalytiker/in und Organisationsentwickler/in in Großrechenanlagen.
G 6
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeit entsprechend den Merkmalen der Gruppe 5, die mit übergeordneten
Dispositionsbefugnissen und Weisungs- oder Aufsichtsbefugnissen verbunden sind.
§ 3 Entgelttabelle und § 4 Ausbildungsvergütungen (siehe Seite 6)
§ 5 Schlussbestimmungen
1. Bestehende, für Arbeitnehmer günstigere Bedingungen dürfen aus Anlass des Inkrafttretens
dieses Tarifvertrages nicht zu deren Ungunsten geändert werden.
2. Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, dass für die einzelnen Tarifgruppen vereinbarte
Erhöhungsbeträge jedem Arbeitnehmer zu seinem derzeitigen Effektivgehalt (Tarifentgelt
zuzüglich aller übertariflichen Entgeltbestandteile) gezahlt werden sollen.
3. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer
Frist von zwei Monaten, erstmalig zum 31. Dezember 2010 schriftlich gekündigt werden.
4. Der Auszubildende kann auf jegliche Ansprüche aus dem Entgelttarifvertrag widerruflich
verzichten, wenn sich dieser Verzicht wirtschaftlich zu seinen Gunsten auswirkt.
Berlin, den 12. Dezember 2008
Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg e.V., Berlin
gez. Manfred Gast
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Berlin-Brandenburg
gez. Andreas Köhn | gez. Andreas Kühn
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§ 3 Entgelttabelle monatlich
ab 1. Januar 2009
ab 1. Januar 2010
Gruppe 1
ab 1. Tätigkeitsjahr
1.788,00 €
1.833,00 €
Gruppe II
1. Tätigkeitsjahr
1.634,00 €
1.675,00 €
2. Tätigkeitsjahr
1.700,00 €
1.743,00 €
3. Tätigkeitsjahr
1.759,00 €
1.803,00 €
4. Tätigkeitsjahr
1.824,00 €
1.870,00 €
5. Tätigkeitsjahr
1.930,00 €
1.978,00 €
Gruppe III
1. Tätigkeitsjahr
1.971,00 €
2.020,00 €
2. Tätigkeitsjahr
2.070,00 €
2.122,00 €
3. Tätigkeitsjahr
2.155,00 €
2.209,00 €
4. Tätigkeitsjahr*
2.248,00 €
2.304,00 €
Gruppe IV
1. Tätigkeitsjahr*
2.194,00 €
2.249,00 €
2. Tätigkeitsjahr
2.308,00 €
2.366,00 €
3. Tätigkeitsjahr
2.451,00 €
2.512,00 €
4. Tätigkeitsjahr
2.577,00 €
2.641,00 €
5. Tätigkeitsjahr
2.719,00 €
2.787,00 €
Gruppe V
1. u. 2. Tätigkeitsjahr
2.958,00 €
3.032,00 €
ab 3. Tätigkeitsjahr
3.151,00 €
3.230,00 €
Gruppe VI
3.372,00 €
3.456,00 €
§ 4 Ausbildungsvergütungen
im 1. Ausbildungsjahr
645,00 €
645,00 €
im 2. Ausbildungsjahr
698,00 €
698,00 €
im 3. Ausbildungsjahr
750,00 €
750,00 €
* Bei Umgruppierungen von der Tarifgruppe 3 (4. Jahr) ist darauf zu achten zu achten, dass
das ehemalige Tarifentgelt nicht unterschritten werden darf. Dies bedeutet, dass das
Tarifentgelt der Tarifgruppe 3 ( (4. Jahr) als Basisentgelt in der Gruppe 4 (1. Jahr) übertragen
wird.
Einmalzahlung Mai 2009:
verbreitenden Buchhandels in Berlin erhalten im Mai 2009 eine Einmalzahlung von € 300,-
(für Azubis € 50,-). Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt diese Zahlung anteilig.