Tarifvertrag

Gewerbe:
Gebäudeausrüstung
Branche
Baubranche
Datum:
05.11.1996
Schlagworte
  • Heizung
  • Kima
  • Lohngruppeneinteilung
  • Sanitär
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag Lohngruppeneinteilung Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik für Baden-Württemberg

_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
Zwischen dem
Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik
Baden-Württemberg e. V.
Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart
und der
Industriegewerkschaft Metall
Bezirksleitung Stuttgart
wird folgende
Lohngruppeneinteilung
vereinbart:
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
räumlich:
für den Regierungsbezirk Südbaden des Landes Baden-Württemberg, nach dem
Stand vor dem 31.12.1971;
fachlich:
für alle Betriebe der Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik-Industrie sowie alle Betriebe
der Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik des Metallhandwerks, die selbst oder deren
Inhaber Mitglied des oben aufgeführten Arbeitgeberverbandes sind;
persönlich:
für alle gewerblichen Arbeiter dieser Betriebe.
§ 2
Lohngruppeneinteilung
Ab 01.01.1974 werden 7 Lohngruppen gebildet:
Lohngruppe 1 - Obermonteur
125 %
Obermonteur ist, wer Anlagen jeden Umfangs nach Zeichnung mit normalem
Zeitaufwand selbständig ausführen kann.
Lohngruppe 2 - Selbständiger Monteur
115 %
Selbständiger Monteur ist, wer eine Lehrzeit im Zentralheizungs- und Lüftungsbau,
im Flaschner-, Installateur- oder Kupferschmiede-Handwerk mit Erfolg beendet hat,
und in der Lage ist, größere Montagearbeiten sachgemäß in angemessener Zeit
ohne häufige Kontrolle auszuführen.
_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
- 2 -
Lohngruppe 3 - Monteure im 3. Berufsjahr und darüber
110 %
Lohngruppe 4 - Monteure im 2. Berufsjahr
105 %
Lohngruppe 5 - Monteure im 1. Berufsjahr
100 %
Monteure müssen eine Lehrzeit im Zentralheizungs- und Lüftungsbau, im
Flaschner-, Installateur- oder Kupferschmiede-Handwerk mit Erfolg beendet haben.
Lohngruppe 6 - Helfer mit 21 Jahren und darüber
90 %
Lohngruppe 7 - Helfer unter 21 Jahren
85 %
Helfer sind berufsfremde und ungelernte Arbeitnehmer.
In den Lohngruppen 1 bis 5 sind auch solche Arbeitnehmer einzugruppieren, die
eine Lehrzeit in den in den Lohngruppen 3 bis 5 genannten Berufen nicht
nachweisen, darüber aber in einem anderen Bau-Metallberuf. Das gleiche gilt für
Arbeitnehmer, die eine Lehrzeit in den Lohngruppen 3 bis 5 genannten Berufen
oder in einem anderen Bau-Metallberuf nicht nachweisen, dafür in einem anderen
Beruf, wenn sie in diesem anderen Beruf (z. B. Maurer) beschäftigt werden.
8. Wer als Montageleiter umfangreiche Großbaustellen in organisatorischer Hinsicht
selbständig leitet, wobei ihm Obermonteure, Monteure und Montagehelfer
nachgeordnet sind, erhält für die Dauer dieser Tätigkeit eine Funktionszulage von
10 Prozentpunkten auf die Lohngruppe des Obermonteurs, also insgesamt 135 %
des tariflichen Ecklohnes.
§ 3
Lohngruppenschlüssel
Somit ergibt sich folgender Lohngruppenschlüssel:
Lohngruppe
Lohngruppenschlüssel
Obermonteur
1
125 %
Selbständiger Monteur
2
115 %
Monteur im 3. Berufsjahr und darüber
3
110 %
Monteur im 2. Berufsjahr
4
105 %
Monteur im 1. Berufsjahr
5
100 %
Helfer mit 21 Jahren und darüber
6
90 %
Helfer unter 21 Jahren
7
85 %
Funktionszulage für Montageleiter insgesamt
135 %
_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
- 3 -
§ 4
Inkrafttreten und Kündigung
1. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 1996 in Kraft . Er kann mit Monatsfrist zum
Monatsende gekündigt werden.
2. Dieser Tarifvertrag ersetzt die Lohngruppeneinteilung vom 18. Juni 1973.
Stuttgart, 5. November 1996
Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik
Baden-Württemberg e. V.
Hempel
Unruh
Industriegewerkschaft Metall
Bezirksleitung Stuttgart
Zambelli
Paszehr