Tarifvertrag

Gewerbe:
Bekleidungs- und Textilindustrie
Branche
Bekleidungs-und Textilindustrie
Datum:
01.03.2008
Schlagworte
  • Tarifvertrag
  • Textilindustrie Westfalen-Lippe

Tarifvertrag für die Textilindustrie Westfalen-Lippe

Textilindustrie Westfalen-Lippe
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für die Betriebe und Abteilungen mit textilindustrieller, textiltechnologischer und
verwandter Fertigung. Miterfasst sind - auch sofern sie einem Textilbetrieb angegliedert sind oder mit ihm in
Konzernverbindung stehen - Betriebe/Abteilungen mit Ersatz- und Ergänzungsfertigung bzw. Service-
funktion sowie sonstige Betriebe und Abteilungen, in denen Textilien, Natur-, Kunst- und synthetische
Fasern bzw. -stoffe be- und verarbeitet werden.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig i.d.F. ab 01.01.2001 - kündbar zum (ohne Datum) (gewerbl. AN)
gültig i.d.F. ab 01.01.2001 - kündbar zum (ohne Datum) (Angestellte)
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.03.2008 - kündbar zum 28.02.2009
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.03.2008 ab 01.06.2008
Unterste Lohngruppe
Helfen in der Mustermacherei, wie Kleben oder Stempeln in der Textilveredelung; Einlegen und/oder
Zubringen (ohne schriftl. Arbeiten) in der Näherei;
8,24 € bis 10,22 € 8,54 € bis 10,59 €
Trennen und/oder Umziehen von Strümpfen ohne Nebentätigkeit in Wirkereinen und Strickereinen;
Längenabzeichnen und (oder) Längenabschneiden, Zusammenfalten von abgepasster Ware in der
Näherei;
8,28 € bis 10,25 € 8,57 € bis 10,62 €
Maschinenputzen; Fachen in der Garnerzeugung; Kantenspulen herstellen, Kreuzspulen aufstecken in der
Weberei sowie am Schär- oder Zettelgatter, Stücke putzen in der Weberei und Webereivorbereitung;
Zieher beseitigen, Eintüten (Beuteln) von Hand in Wirkereien und Strickereien; Mangeln (Walzenpressen)
in der Näherei;
8,34 € bis 10,34 € 8,64 € bis 10,71 €
Höchste Lohngruppe
handwerkliche Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Heizen, Überwachen von Anlagen
der Strom- und Krafterzeugung, Bedienen und Warten von Klimaanlagen, Motoren warten); Mechaniker-
Tätigkeiten, z.B. Umrüsten und Vorrichten der Spinnereimaschinen, Webmaschinen vorrichten, Web-
maschinen umrüsten; Gravieren (Prägwalzen); Führen von Maschinen einschließlich Rezepte erstellen und
ändern in der Textilveredelung; Cottonwirken; Aufzeichnen ohne maßstabgerechte Schnittlagebilder;
9,49 € bis 11,72 € 9,84 € bis 12,14 €
Tätigkeiten eines Mechanikers, deren Ausübung Zusatzqualifikationen erfordern (z.B. in SPS, Schweißen,
Hydraulik); Mechatronische Tätigkeiten wie z.B. mechatronische Systeme installieren, in Betrieb nehmen
und /oder reparieren (Fehler unter Beachtung der Schnittstellen mechanischer, hydraulischer, pneumati-
scher und elektrischer Baugruppen eingrenzen und beheben);
9,57 € bis 11,82 € 9,91 € bis 12,25 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.03.2008 ab 01.06.2008
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Unterste Gehaltsgruppe
Einfache Tätigkeiten, die nach Einweisung ausgeführt werden können.
1.444,00 € bis 1.972,00 € 1.496,00 € bis 2.043,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten, die regelmäßig eine konkrete und eingehende Einweisung erfordern. Die Arbeiten erfolgen
nach Anweisung.
Beschäftigungsjahre in der Gruppe
im 1. 1.717,00 € 1.779,00 €
im 2. 1 844,00 € 1.910,00 €
im 3. 1.973,00 € 2.044,00 €
im 4. 2.106,00 € 2.182,00 €
ab 5. 2.231,00 € 2.311,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Aufgabenbereiche für Angestellte, die auf Grund besonderer Berufserfahrung und gründlicher Spezial-
kenntnisse mit Übersicht über die Zusammenhänge für einen großen und wichtigen Arbeitsbereich
verantwortlich sind.
3.953,00 € 4.095,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.03.2008 ab 01.06.2008
Unterste Gehaltsgruppe
Meister, die eine überwiegend unterstützende Tätigkeit für einen Meister oder einen entsprechenden
technischen Angestellten ausüben.
2.120,00 € bis 2.275,00 € 2.196,00 € bis 2.357,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Meister, denen sämtliche Abteilungen eines größeren Betriebes unterstellt und/oder denen alle Meister
eines größeren Betriebes unterstellt sind.
3.783,00 € 3.919,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.03.2008 ab 01.06.2008
1. Ausbildungsjahr 599,00 € 651,00 €
2. Ausbildungsjahr 662,00 € 716,00 €
3. Ausbildungsjahr 736,00 € 792,00 €
4. Ausbildungsjahr 797,00 € 856,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld ab 01.01.2008
für Arbeitnehmer/-innen über 18 Jahre 638,00 €
Arbeitnehmer/-innen, die bei Beginn des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
erhalten entsprechend ihrem Lebensalter bei Beginn des Urlaubsjahres nach vollendetem 14. Lebensjahr
60 %, nach vollendetem 15. Lebensjahr 70 %, nach vollendetem 17. Lebensjahr 80 % des Urlaubgeldes.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100 % eines Monatsverdienstes bzw. einer monatlichen Ausbildungsvergütung
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Vermögenswirksame Leistung
39,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten die Hälfte des o.a. Betrages.
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