Tarifvertrag

Gewerbe:
Bekleidungs- und Textilindustrie
Branche
Bekleidungs-und Textilindustrie
Datum:
01.03.2008
Schlagworte
  • Tarifvertrag
  • Textilindustrie Nordrhein

Tarifvertrag für die Textilindustrie Nordrhein

Textilindustrie Nordrhein
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für die Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen der Textilindustrie.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig i.d.F. ab 06.10.1994 - kündbar zum (ohne Datum) (gewerbl. AN)
gültig ab 01.04.2000 - kündbar zum 31.12.2005 (Angestellte)
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.03.2008 - kündbar zum 28.02.2009
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.05.2007 ab 01.06.2008
Unterste Lohngruppe
Hülsen abziehen, reinigen und sortieren (von Hand und maschinell); Hilfe im Labor (einfache Garnprüfun-
gen); Garn nachsehen, kontrollieren und aussortieren; Abkanten von Spulen; Verpacken (Kartonieren) von
Nähgarn; Bedienen von Etikettenschneid- und Faltmaschinen; Rollen und Messen von Bändern; Säubern
von Bändern, Geflechten, Spitzen; Anschlagen (Flechterei); Decken nachsehen und säubern; Lagen auf-
einandernähen (Verbandsstoffindustrie); Stoffbahnen
9,65 € 10,00 €
Höchste Lohngruppe
Bedienen von mechanischen Doppelflorwebmaschinen mit Schaft- und/ oder Jacquardeinrichtung mit
selbständigem Vorrichten der Webmaschinen; Bedienen von Rutenwebmaschinen mit Schaft- und/oder
Jacquardeinrichtung mit selbständigem Vorrichten der Webmaschinen; Selbständiges Vorrichten von Web-
maschinen mit Schaft- oder Jacquardeinrichtung; Selbständiges Vorrichten von Doppelflorwebmaschinen;
Selbständiges Vorrichten von Bandwebmaschinen mit Einrichten der Webmaschinen; Selbständiges
Einrichten von Strick-, Wirk- und Raschelmaschinen; Mechanikertätigkeiten an Strick- u. Wirkmaschinen;
Bedienen von Walzendruckmaschinen (MF); Qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, die eine mindestens
3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens 2-jährige einschlägige Tätig-
keit erfordern; die abgeschlossene Berufsausbildung kann durch gleichwertiges berufliches Können ersetzt
werden. Führen von Kraftfahrzeugen mit Reparaturtätigkeiten, die eine abgeschlossene Kraftfahrzeug-
schlosserausbildung oder gleichwertiges berufliches Können voraussetzen.
13,17 € 13,64 €
Für neu in eine Tätigkeit eintretende berufsfremde gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ermäßigen sich die
Tariflöhne in den ersten beiden Beschäftigungsmonaten um 10 %.
Jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer/-innen erhalten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 70 %, bis zum
vollendetem 17. Lebensjahr 75 %, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 85 % der Tariflöhne.
Jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf in der ausgeübten Tätigkeit erhalten 90 % der Tariflöhne.
Zeitlohnarbeiter/-innen erhalten eine Zeitlohnzulage von 0,10 € je Arbeitsstunde auf die ausgewiesenen
Tariflöhne.
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Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.05.2007 ab 01.06.2008
Unterste Gehaltsgruppe
Einfache Tätigkeiten mechanischer und schematischer Art, die auf Anweisung ausgeführt werden. Eine
Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
1.112,00 € bis 1.654,00 € 1.152,00 € bis 1.714,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten mit Verantwortung für ein Arbeitsgebiet, die nach allgemeiner Anweisung teilweise selbständig
ausgeführt werden und berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im allgemeinen durch
eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung im ausgeübten Beruf erworben werden, die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine andere Ausbildung oder entsprechende Berufser-
fahrung erworben sein.
Beschäftigungsjahre in der Gruppe
im 1. 1.775,00 € 1.839,00 €
im 2. 1.928,00 € 1.997,00 €
im 3. 2.074,00 € 2.149,00 €
im 4. 2.251,00 € 2.332,00 €
ab 5. 2.498,00 € 2.588,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Tätigkeiten mit allgemeiner Verantwortung für einen großen und bedeutenden Aufgabenbereich, die
Selbständigkeit und Anweisungsbefugnis, Überblick über gesamtbetriebliche Zusammenhänge oder Markt-
gegebenheiten und langjährige umfangreiche Berufserfahrung und umfassende Fachkenntnisse erfordern.
4.616,00 € 4.782,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.05.2007 ab 01.06.2008
Unterste Gehaltsgruppe
Meister mit Verantwortung für die eigene, überwiegend unterstützende Arbeitsausführung (Hilfsmeister).
Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können durch jegliche Art der Ausbildung erworben sein.
1.931,00 € bis 2.133,00 € 2.001,00 € bis 2.210,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Meister, die mehrere Abteilungen eines größeren Betriebes beaufsichtigen oder denen Meister der unteren
Gruppen unterstellt sind. Die Tätigkeiten erfordern langjährige Berufserfahrung, umfassende Fachkenntnis-
se sowie schulische und technische Ausbildung. Die Ausbildung kann durch Selbststudium und praktische
Erfahrung ersetzt werden.
3.650,00 € 3.781,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.05.2007 ab 01.06.2008
1. Ausbildungsjahr 581,00 € 632,00 €
2. Ausbildungsjahr 675,00 € 729,00 €
3. Ausbildungsjahr 766,00 € 824,00 €
4. Ausbildungsjahr 817,00 € 876,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
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zusätzliches Urlaubsgeld
ab 01.01.2008 ab 01.03.2008
für Arbeitnehmer/-innen über 18 Jahre 537,00 € 556,00 €
Arbeitnehmer/-innen, die bei Beginn des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
erhalten entsprechend ihrem Lebensalter bei Beginn des Urlaubsjahres bis zum vollendetem 17. Lebens-
jahr 70 % und nach vollendetem 17. Lebensjahr 80 % des Urlaubgeldes.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100 % eines Monatsverdienstes bzw. einer monatlichen Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
20,00 € Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten die Hälfte des o.a. Betrages.
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