Tarifvertrag

Gewerbe:
Süßwarenindustrie
Branche
Nahrung und Genuss
Datum:
01.04.2007
Schlagworte
  • Süßwarenindustrie
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für die Süßwarenindustrie

Süßwarenindustrie
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Industriebetriebe, die nachstehende Waren oder ihrer Art nach verwandte
Waren herstellen oder verarbeiten: Schokolade, Schokoladenerzeugnisse und Kakao, Zuckerwaren, Dauer-
backwaren, Eiskrem, Knabberartikel, Rohmassen, Speiseeisrohstoffe sowie für betriebseigene Aus-
lieferungslager.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.02.2007 - kündbar zum 31.01.2010
Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab 01.04.2007 - kündbar zum 31.03.2009
Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte
ab 01.04.2007 ab 01.04.2008
Unterste Entgeltgruppe
Ausführen von mechanischen oder schematischen Tätigkeiten einfacher Art, die eine Einweisung erfordern
1.252,00 € bis 1.511,00 € 1.281,00 € bis 1.546,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Ausführen von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die in einer abgeschlosse-
nen einschlägigen Berufsausbildung erworben werden. Anderweitig erworbene Kenntnisse und Erfahrungen
werden gleichgestellt, wenn nach einer anderen Ausbildung oder nach einer zeitlich angepassten Tätigkeit
gleiche fachliche Befähigungen nachgewiesen werden können.
im 1. und 2. Jahr 2.106,00 € 2.154,00 €
ab 3. Jahr 2.200,00 € 2.251,00 €
ab 4. Jahr 2.256,00 € 2.308,00 €
Höchste Entgeltgruppe
Ausführen von schwierigen Arbeitsaufgaben mit Anweisungs- und Dispositionsbefugnis, die vielseitige prak-
tische und theoretische Fach- und Branchenkenntnisse, umfangreiche Berufserfahrung und Kenntnisse in
angrenzenden Arbeitsgebieten erfordern, ferner hinsichtlich Bedeutung und Verantwortung gleichwertige
Tätigkeiten, mit denen Spezialisten betraut sind. Diese Tätigkeiten werden nach allgemeinen Richtlinien
selbständig und verantwortlich ausgeführt.
3.942,00 € 4.033,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.04.2007 ab 01.04.2008
1. Ausbildungsjahr 532,00 € 544,00 €
2. Ausbildungsjahr 654,00 € 669,00 €
3. Ausbildungsjahr 781,00 € 799,00 €
4. Ausbildungsjahr 864,00 € 884,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
38 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
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zusätzliches Urlaubsgeld
nach einer ununterbrochenen 9-monatigen Betriebszugehörigkeit 13,80 € je Urlaubstag
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
nach einer ununterbrochenen 11-monatigen Betriebszugehörigkeit am 1. Dezember
100 % eines tariflichen Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsvergütung jeweils am 1. Dezember
Vermögenswirksame Leistung
58,50 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 29,25 DM je Monat.
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