Tarifvertrag

Gewerbe:
Hotel- und Gaststättengewerbe
Branche
Hotel- und Gaststättenbranche
Datum:
01.08.2002
Schlagworte
  • Hotel- und Gaststättengewerbe Nordrhein-Westfalen
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen

Gaststätten- und Hotelgewerbe
Tarifvertragsparteien/
Ansprechpartner
Gastgewerbe NRW, - Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-
Westfalen e.V., Liesegangstr. 22, 40211 Düsseldorf
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk
Nordrhein-Westfalen, Sonnenstr. 10, 40227, Düsseldorf
Laufzeit des
Manteltarifvertrages gültig ab 01.01.1995 - in der Fassung ab 01.01.2002
Laufzeit des
Entgelttarifvertrages gültig ab 01.08.2002 - kündbar zum 31.07.2003
Anzahl der Entgeltgruppen: 10
Differenzierung der
Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Höhe der Monatsentgelte
Unterste Entgeltgruppe 850,00 €
Einstieg nach Ausbildung 1364,00 €
Höchste Entgeltgruppe 2200,00 €
Es wurden besondere Überleitungsvereinbarungen /
Besitzstandsklauseln vereinbart. Bessere Lohn- und
Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr 470,00 .
2. Ausbildungsjahr 550,00 .
3. Ausbildungsjahr 610,00 .
Monatliche Regelarbeitszeit
Urlaubsdauer
ab dem 36. Lebensjahr 30 Arbeitstage
Urlaubsgeld
10,10 ., ab dem 36. Lebensjahr 10,41 ., nach 2-jähriger
Betriebszugehörigkeit vom 19. bis 35. Lebensjahr 11,63 ., ab dem
36. Lebensjahr 11,94 ., nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit vom
19. bis 35. Lebensjahr 13,17 ., ab dem 36. Lebensjahr 13,48 . je
Urlaubstag
Auszubildende erhalten für das 1. Jahr 178,95 ., für das 2. Jahr
204,52 ., für das 3. Jahr 230,08 ..
13. Monatseinkommen
Monatseinkommens
Vermögenswirksame
Leistung
Auszubildende erhalten 26,00 DM je Monat.