- Gewerbe:
- Fleischerhandwerk
- Branche
- Nahrung und Genuss
- Datum:
- 31.12.2008
- Schlagworte
-
- Fleischerhandwerk Nordrhein-Westfalen
- Tarifvertrag
Tarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Nordrhein-Westfalen
Fleischerhandwerk
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe des Fleischerhandwerks.
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.2007 - kündbar zum 31.12.2010
Laufzeit des Einkommenstarifvertrages: gültig ab 01.01.2007 - kündbar zum 31.12.2008
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.01.2007 ab 01.10.2007
Unterste Lohngruppe
ungelernte Arbeitskräfte, die nicht überwiegend mit der Produktion, sondern mit einfachen Arbeiten,
z.B. Spül-, Putz- und Aufräumungsarbeiten, beschäftigt werden
7,31 € 7,44 €
ungelernte Arbeiter/-innen
9,05 € 9,21 €
ungelernte Arbeiter/-innen mit erweiterten Fertigkeiten, z.B. Maschinenführer
9,28 € 9,45 €
Betriebshelfer/-innen
9,54 € 9,71 €
Einstieg nach Ausbildung
mit Gesellenprüfung, nach abgeschlossener Ausbildung
im 1. Jahr 10,11 € 10,29 €
im 2. Jahr 10,48 € 10,67 €
im 3. Jahr 11,04 € 11,24 €
im 4. Jahr 11,64 € 11,85 €
ab 5. Jahr 12,02 € 12,24 €
Höchste Lohngruppe
Erstgesellen, Gesellen in verantwortlicher Stellung erhalten 10% Zuschlag zum Tariflohn.
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.01.2007 ab 01.10.2007
Unterste Gehaltsgruppe
Verkäufer/-innen und Bürokräfte ohne Ausbildung
1071,00 € bis 1219,00 € 1090,00 € bis 1241,00 €
Einstieg nach Ausbildung
mit bestandener Prüfung als Fleischereifachverkäufer/-in oder gelernte Bürokraft; Verkäufer/-innen, die
eine andere Ausbildung abgeschlossen haben, können nach 1 bzw. 4 Berufsjahren den Fleischerei-
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fachverkäufern/-innen gleichgestellt werden.
1. Jahr 1523,00 € 1550,00 €
2. Jahr 1574,00 € 1602,00 €
3. Jahr 1603,00 € 1632,00 €
4. Jahr 1688,00 € 1718,00 €
5. Jahr 1750,00 € 1782,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Bürokräfte in verantwortlicher Stellung erhalten 10% Zuschlag zum Tarifgehalt, Filialleiterinnen 20%,
Erstverkäuferinnen 10%. Abteilungsmeister und Werkmeister erhalten mindestens 20% Aufschlag
auf das Tarifgehalt.
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39 Stunden
Urlaubsdauer
ab 1. bis 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit 28 Werktage
ab 6. bis 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Werktage
ab 11. Jahr der Betriebszugehörigkeit 33 Werktage
Fleischereifachverkäufer/-innen und Gesellen/Gesellinnen, die nach der Lehre im Ausbildungsbetrieb
weiterbeschäftigt werden, beginnen in der Urlaubsstaffel "ab dem 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit".
zusätzliches Urlaubsgeld
nach einer Betriebszugehörigkeit (BZ) von 12 Monaten 200,00 €, nach einer 5-jährigen BZ 300,00 €
Fleischereifachverkäufer/-innen und Gesellen/Gesellinnen, die nach der Lehre im Ausbildungsbetrieb
weiterbeschäftigt werden, haben ohne Wartezeit Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld.
Vermögenswirksame Leistung
40,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
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