Tarifvertrag

Gewerbe:
Fleischerhandwerk
Branche
Nahrung und Genuss
Datum:
28.02.2002
Schlagworte
  • Fleischerhandwerk Nordrhein-Westfalen
  • Tarifvertrag

Tarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Nordrhein-Westfalen

Fleischerhandwerk
Tarifvertragsparteien/
Ansprechpartner
Fleischer-Innungsverband Nordrhein-Westfalen, Rosenstr. 20,
40479 Düsseldorf
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk
Nordrhein-Westfalen, Sonnenstr. 10, 40227 Düsseldorf
Laufzeit des
Manteltarifvertrages gültig ab 01.03.1998 - kündbar zum 28.02.2001
Laufzeit des
Einkommenstarifvertrages gültig ab 01.03.2000 - kündbar zum 28.02.2002
Anzahl der Lohngruppen: 6
Anzahl der Gehaltsgruppen: 8
Differenzierung der Lohn-
und Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer ab 01.03.2001
Unterste Lohngruppe 8,59 €
Einstieg nach Ausbildung 1. Jahr 9,59 €
2. Jahr 9,94 €
3. Jahr 10,47 .
4. Jahr 11,04 .
5. Jahr 11,40 .
Höchste Lohngruppe von 11,51 . bis 13,68 .
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.03.2001
Unterste Gehaltsgruppe von 1016,00 . bis 1156,00 .
Einstieg nach Ausbildung 1. Jahr 1445,00 .
2. Jahr 1493,00 .
3. Jahr 1522,00 .
4. Jahr 1602,00 .
5. Jahr 1661,00 .
Höchste Gehaltsgruppe von 1744,00 . bis 2312,00 .
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung - nicht geregelt
Wöchentliche
Regelarbeitszeit
Urlaubsdauer
nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 31 Werktage
ab dem 31. Lebensjahr 29 Werktage
nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 34 Werktage
ab dem 40. Lebensjahr 30 Werktage
nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 36 Werktage
Urlaubsgeld
5 Jahren 480,00 DM
13. Monatseinkommen
Vermögenswirksame
Leistung
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer ab 01.03.2001
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.03.2001
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung - nicht geregelt