Tarifvertrag

Gewerbe:
Feinwerktechnik
Branche
Metall- und Elektroindustrie
Datum:
01.10.2009
Schlagworte
  • Akkordarbeiter
  • Akkordlohn
  • Alterssicherung
  • Einstellung
  • Feinwerkstechnik
  • Manteltarifvertrag
  • Verdienstsicherung
  • übertarifliche Zulagen

Ausbildungsvergütung im Bereich Feinwerktechnik in Baden-Württemberg

_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung
Ausbildungsvergütung
2009
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
- Bereich Feinwerktechnik -
Abschluss:
01.10.2009
Gültig ab:
01.04.2009
Kündbar zum:
30.09.2011
Kündigungsfrist:
1 Monat
_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
Zwischen dem
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
früherer Bereich: Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-
Württemberg, Bereich: früherer Landesinnungsverband Feinwerktechnik Baden-
Württemberg
- einerseits -
und der
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
- andererseits -
wird folgende Vereinbarung über die Regelung der
A U S B I L D U N G S V E R G Ü T U N G
für den Bereich Feinwerktechnik
abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
1.1
Diese Vereinbarung gilt
räumlich:
für das Land Baden-Württemberg;
fachlich:
für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des
Unternehmerverbandes Metall Baden-Württemberg
früherer Bereich: Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-
Württemberg, Bereich: früherer Landesinnungsverband Feinwerktechnik Baden-
Württemberg, sind.
persönlich:
für alle in den in 1.1.2 genannten Betrieben beschäftigten gewerblich,
kaufmännisch und technisch Auszubildenden, die Mitglied der IG Metall sind;
1.1.3.1 Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund eines
Berufsausbildungsvertrages ausgebildet wird.
_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
- 2 -
§ 2
Ausbildungsvergütung
2.1
Für die Zeit vom 1. April 2009 bis 30. September 2011 gelten die
Ausbildungsvergütungen Stand April 2008 weiter.
2.2
Die Ausbildungsvergütungen betragen (unverändert)
ab 01.04.2008
im 1. Ausbildungsjahr
650,00
im 2. Ausbildungsjahr
689,00
im 3. Ausbildungsjahr
753,00
im 4. Ausbildungsjahr
803,00
2.3
Auszubildende, die als Formschmied, Gesenkschmied, Kettenschmied,
Kesselschmied und Former ausgebildet werden, erhalten zur
Ausbildungsvergütung eine monatliche Zulage von 20,45 €.
§ 3
Besitzstandsklausel
Bisher gezahlte höhere Sätze als die in § 2 vereinbarten dürfen aus Anlass
dieses Vertrages nicht herabgesetzt werden.
§ 4
Sicherung von Leistungen Dritter
Zur Inanspruchnahme von Leistungen bzw. zur Vermeidung der Kürzung von
Leistungen seitens Dritter können die Parteien des Berufsausbildungsvertrages
auf Antrag des Auszubildenden (bzw. dessen gesetzlichen Vertreters)
Vereinbarungen treffen, in denen auf Spitzenbeträge der Ausbildungsvergütung
verzichtet wird.
Die Vereinbarung bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift
der/des gesetzlichen Vertreter(s) erforderlich.
_______________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de
- 3 -
§ 5
Inkrafttreten und Geltungsdauer
5.1
Der vorliegende Tarifvertrag tritt ab dem 1. April 2009 in Kraft und ersetzt den
Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen vom 11. Mai 2007.
5.2
Der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen kann mit Monatsfrist zum
Monatsende, erstmals zum 30. September 2011, gekündigt werden.
Leonberg/Eltingen, 01. Oktober 2009
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg
früherer Bereich: Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-
Württemberg
Dieter Pfleghar
Peter Geckeler
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
Jörg Hofmann
Sabine Zach