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Recht im Web 2.0 – Urheberrecht, Datenschutz & Co. im „Mitmach-Web“ (in eigener Sache)
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 05.09.2008
- Inhalt
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- Web 2.0 – das steht für eine neue Nutzergeneration, die nicht mehr passiv im Netz herumstöbert, sondern sich interaktiv vernetzt und eigene [...]
Der IT-Rechts-Berater mag meine Nachbetrachtung zum NRW IT-Rechtstag
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.11.2013
- Inhalt
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- Auditorium auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht. Der Vortrag begann mit
- Gestern in der Post hatte ich das Belegexemplar des IT-Rechtsberaters und zwar die Ausgabe 11/2013
- wenn es gar das erste ist, dann mal erst Recht.Der IT-Rechtsberater hat meinen Artikel Nachbetrachtung
- : 3. IT-Rechtstag NRW in Köln am 09.09.2013 in der mehrheitsfähigen Variante abgedruckt:¢ 3. NRW IT
- -RechtstagAm 9.9.2013 fand in Köln der 3. NRW IT-Rechtstag statt. Nach kurzen Begrüßungen durch RAin
Romantik im Recht VI oder: Wege zur Juristerei
Rechtsanwalt Michael Haider vom 27.09.2010
- Inhalt
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- About.The.Boy).Im Zuge der Recherche zu meiner Studienarbeit, stieß ich auf auf einen Brief des
Contentdiebstahl & Recht - Vorgehen gegen die Übernahme von Texten im Internet
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 08.07.2008
- Inhalt
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- Fasst wöchentlich liest man in Blogs aus
Willkommen im neuen Blog zum Thema "Web 2.0 & Recht"
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 05.01.2007
- Inhalt
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- Nachdem ich mich aus gehörigem Respekt vor dem „Zeitfresser“ Weblog diesem Trend lange verschlossen habe, ist er nichtsdestotrotz aber nun [...]
Veranstaltungshinweis: „Bürgerenergie und Recht“ am 27. April 2016 in Würzburg
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 20.04.2016
- Inhalt
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- Bei dem Workshop befassen die Stiftung Umweltenergierecht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für
- die Umsetzung von Bürgerenergieprojekten. Im Fokus stehen die Themen Ausschreibung, Eigen- und
Aufgelesen XXXVIII – Im Kampfe sollst du dein Recht finden
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 21.01.2015
- Inhalt
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- Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf. Aufgelesen in: Rudolf von Ihering
- , Der Kampf um’s Recht, hrsg. v. Felix Ermacora, 1992, S. 61.Einsortiert unter:Aufgelesen, Neben der Sache Tagged: Felix Ermacora, Friede, Im [...]
Neues Dokument: Einführung in das Recht der Vertragsgestaltung
Mathias Rosenhahn vom 31.01.2011
- Inhalt
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- Einführung in das Recht der Vertragsgestaltung Kategorie: “Wirtschaftsprivatrecht” Hier geht’s
- zum Downloadbereich Inhaltsübersicht A. Einführung I. Allgemeines II. Arten von Verträgen
- (Vertragstypologie) III. Individualvereinbarung vs. Formularvertrag (AGB) IV. Vorvertragliches
Ausführungen eines Sachverständigen im Betreuungsverfahren und das Recht zur Stellungnahme
Rechtsanwalt Malte Winter vom 01.12.2011
- Inhalt
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- Sofern eine Entscheidung im Betreuungsverfahren, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf
- Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden soll und diese Ausführungen im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des ...
Recht kurios: Reden ist Silber - wer schweigt, zahlt Strom
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 14.07.2014
- Inhalt
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- (LEXEGESE) - Verschweigt ein Hauseigentümer dem Stromversorger böswillig, wer in seinem Haus die
- Nürnberg mit Urteil vom 23.5.2014 (Az. 2 U 2401/12). Wer über seinen Hausanschluss Strom bezieht,...
Anlage I Kap III B II EinigVtr
Anlage I Kapitel III
Sachgebiet B - Bürgerliches Recht
Abschnitt II
- Inhalt
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- Recht am Ende des Tages vor dem Wirksamwerden des Beitritts belastet ist, bleiben mit dem sich aus dem
- Recht der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurfte und nicht eingetragen ist.§
- entsprechend anzuwenden. Ist die Eintragung einer Verfügung über ein Recht der in Satz 1
- . Februar 1983 (BGBl. I S. 210) mit den in Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nr. 4 zum
- Recht an einem Grundstück belastet ist, richtet sich nach den bisherigen Vorschriften, wenn das
Design-Recht - Post vom dpma und der Mandant ist glücklich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.02.2018
- Inhalt
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- So ein Montagmorgen kann mit der richtigen Post für Mandant und Rechtsanwalt ein guter Start in die
- geht nicht immer auf. Und das ist gut so.Mal sehen wie denn der bisherige Designinhaber mit der Schadensersatzforderung umgehen wird.
- Woche sein. So heute am Rosenmontag, zugegebenermaßen hier in der lippischen Provinz ein ganz
- normaler Montag, nur mit deutlich weniger Telefonanrufen und E-Mails.Die heutige Post vom dpma aus der
- Designabteilung in Jena brachte einen Beschluss über ein von mir angestrengtes Nichtigkeitsverfahren
England: BT Sport kauft TV-Recht für den Europacup
Max Rand vom 11.11.2013
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- 2008 die europäische Königsklasse zusammen mit ITV. Angeblich soll BT Sport mehr als doppelt so viel
- oder die Serie A. The post England: BT Sport kauft TV-Recht für den Europacup appeared first on Fussball-Geld.de.
- -League-Rechte noch bei Sky. BT Sport bietet rund doppelt so viel wie Sky “Unser Gebot war darauf
- abgestimmt, wie viel uns die Rechte wert waren. Es scheint als hätte sich BT dafür entschieden, sehr viel
- also aus der Vermarktung der TV-Rechte in der Champions- und Europa League rund doppelt so viel
AGB-Recht: Haftungsbegrenzung auf vertragstypische Schäden ist möglich
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.10.2012
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- Schadensersatzansprüchen in AGB ist mit der Rechtsprechung des BGH im Sinne starrer Summen kaum möglich. Der BGH
- unmissverständlich in den Gründen fest: [...] der Verwender [ist] nicht gezwungen, die Haftungsbegrenzung durch
- Der BGH (VIII ZR 337/11) stellt fest, dass in AGB eine pauschale Herausnahme atypischer Schäden aus
- zu zahlendem Schadensersatz möglich ist. Zur Erinnerung: Eine pauschale Begrenzung von
- bestimmt sein muss, dass die Höchstsumme in der Lage sein muss, die “vertragstypischen
§ 117 AO 1977
Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
- Inhalt
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- des deutschen Rechts in Anspruch nehmen.(2) Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche
- Rechts- und Amtshilfe auf Ersuchen auch in anderen Fällen leisten, wenn 1.die Gegenseitigkeit
- ;ndischen Beteiligten ein mit dem Zweck der Rechts- und Amtshilfe nicht zu vereinbarender Schaden
- Verpflichtungen im Rahmen der nach diesem Gesetz zulässigen zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfe halten.
- , entscheidet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der zuständigen obersten