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§ 4 PflSchG 2012
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Inhalt
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- Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die
§ 7 PflSchAnwV 1992
Ausnahmen
- Inhalt
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- , wenn sichergestellt ist, daß dadurch der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der
§ 11 FlGDV 1
Auskunftspflichten
- Inhalt
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- des Jahres, in dem das jeweilige Tier geschlachtet worden ist. Die Informationen sind der zustä
§ 1 AMG1976ZSAusnV
Zweck und Anwendungsbereich der Verordnung
- Inhalt
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- Ärztin, Tierarzt oder Tierärztin oder Apotheker oder Apothekerin ist.
§ 3 ANTHV
- Inhalt
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- Zulassung zum tierärztlichen Beruf zu besitzen, haben über Erwerb und Verbleib der von
§ 2a Tier-LMHV
Hausschlachtungen
- Inhalt
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- jeweilige Tier nach Maßgabe des Absatzes 2 bei der zuständigen Behörde 1.zur amtlichen
§ 26 TierImpfStV 2006
Verlängern der Zulassung
- Inhalt
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- Gesundheit von Mensch und Tier bei der Anwendung des Mittels nicht auszuschließen sind.
§ 21 TierGesG
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
- Inhalt
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- gezahlt, in dessen Gewahrsam sich das Tier zum Zeitpunkt des Todes befand.(2) Mit der Zahlung ist jeder
§ 34 TierImpfStV 2006
Rücknahme der Freigabe
- Inhalt
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- maßgeblichen Gründe, soweit es sich um die Charge eines Mittels handelt, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist.
§ 39 TierImpfStV 2006
Bescheinigung
- Inhalt
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- ;rfen Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, abweichend von Absatz 1 eingeführt werden
§ 20 TierSchVersV
Verwenden wildlebender Tiere
- Inhalt
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- ;sslich ist.(3) Wird bei oder nach dem Einfangen nach Absatz 2 festgestellt, dass das Tier verletzt ist
§ 27 TierSchVersV
Zweckerreichung
- Inhalt
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- eines Tieres so früh wie möglich erkannt und das Tier in diesem Fall unverzüglich unter
§ 29 TierSchVersV
Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
- Inhalt
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- ;tzlich das Geschlecht, eine an dem Tier vorgenommene Kennzeichnung nach § 9 und bei Hunden und
§ 30 SLV 2002
Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter und Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- Inhalt
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- ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Prüfung bestanden
§ 4 GOT
Abweichende Gebührensätze
- Inhalt
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- Gebührensätze mit den Tierärztekammern treffen. Die für die betreffenden