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OLG Koblenz - 2 Ws 184/10
Oberlandesgericht Koblenz vom 23.06.2010
- Inhalt
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- . Geschäftsnummer: 2 Ws 184/10 (Vollz) 10 STVK 573/2009 (Vollz) – LG Trier In der Strafvollzugssache des
- Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier
- gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom
§ 13 BtMG 1981
Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
- Inhalt
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- ärzten und Tierärzten und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, zahn
- ärztlichen oder tierärztlichen Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung
- Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. Im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen
- einem vom Betreiber der Hausapotheke behandelten Tier abgegeben werden.(3) Die Bundesregierung wird
- Aufzeichnen ihres Verbleibs und des Bestandes bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, in
§ 25 SchwPestV 1988
- Inhalt
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- 2, oder § 11 Absatz 4 Nummer 7 ein dort genanntes Tier, Fleisch oder ein Teil eines dort
- Absatz 3 Satz 2, ein dort genanntes Tier besamt,28.entgegen § 11 Absatz 4 Nummer 5 Satz 1, auch in
- genanntes Tier treibt oder transportiert,29.entgegen § 11 Absatz 4 Nummer 6, auch in Verbindung mit
- oder mit einem dort genannten Tier handelt,30.einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 4
- § 11a Absatz 3 Satz 1 ein dort genanntes Tier verbringt,32.einer mit einer Genehmigung nach
LG Limburg - 2 O 137/09
Landgericht Limburg vom 17.02.2010
- Inhalt
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- gerichtet gewesen und das Tier habe sich in Bewegung befunden. Dies hätten seine beiden Töchter etwa
- zeitgleich beobachtet. Beide hätten das Tier mehrere Sekunden wahrgenommen. … habe sich bewusst für
- weiter übereinstimmend bekundet, dass sich das Tier in Richtung der Fahrbahn bewegt habe. Aufgrund
- Fahrbahnrand variierten, konnten beide jedoch sicher angeben, dass das Tier nur noch wenige Meter vom
- Bremsmanöver eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden. Dies kann jedoch dahinstehen. Fehleinschätzungen des
§ 14 LFGB
Weitere Ermächtigungen
- Inhalt
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- ; 1 Absatz 3, genannten Zwecke erforderlich ist, 1.das Inverkehrbringen von vom Tier gewonnenen
- Inverkehrbringen oder das Erwerben von vom Tier gewonnenen Lebensmitteln von einer Kennzeichnung, amtlichen
- Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen vom Tier gewonnene Lebensmittel als mit infektiösem
§ 30 AMWHV
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
- Inhalt
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- ;tterungsarzneimitteln erforderliche tierärztliche Verschreibung muss in vier Ausfertigungen (Original und
- drei Durchschriften), die dem Muster der Anlage 1 der Verordnung über tierärztliche
- Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur nach Vorlage einer tierärztlichen
§ 24 TierGesG
Überwachung
- Inhalt
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- ergangenen vollziehbaren Anordnungen. Die Überwachung ist jeweils von approbierten Tierärzten
- Behörde tätigen Tierärzten Aufgaben übertragen oder diese zur Mitwirkung
- Erlaubnis gegeben ist,2.anordnen, dass derjenige, der ein Tier hält, verbracht oder in den Verkehr
- anzeigt,soweit Grund zu der Annahme besteht, dass das Tier oder das Erzeugnis den Vorschriften dieses
- Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht entspricht,3.vorübergehend verbieten, dass ein Tier oder Erzeugnis
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 840/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.05.2007
- Inhalt
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- LAG Mainz 24.05.2007 2 Sa 840/06 Schadenersatz Aktenzeichen: 2 Sa 840/06 2 Ca 1934/05 ArbG Trier
- des Arbeitsgerichts Trier vom 31.08.2006 - 2 Ca 1934/05 - werden zurückgewiesen. 2. Von den Kosten
- zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Trier 8007 Js 23192/04. Nach Anklageerhebung
- wurde der Beklagte am 04.03.2005 in der JVA Trier als Beschuldigter vernommen. Dort hat er wörtlich
- . In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Trier hat der Beklagte wiederum sein Geständnis
§ 36 AMG 1976
Ermächtigung für Standardzulassungen
- Inhalt
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- unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befü
- Unbedenklichkeit erwiesen sind. Die Freistellung kann zum Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier von einer
§ 1 FuttMKontrV
Anforderungen an die Sachkunde
- Inhalt
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- oder Tier sowie die Umwelt zu erkennen und zu bewerten, 4.die notwendigen Maßnahmen zu treffen
- Schutz vor Täuschung und f)die Werbung, g)die Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier
Inhaltsübersicht BNatSchG 2009
- Inhalt
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- 5Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und BiotopeAbschnitt 1Allgemeine
- § 44Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten§ 45Ausnahmen
§ 23 LFGB
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- Inhalt
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- ;rchten ist, dass gesundheitlich nicht unbedenkliche Anteile eines Stoffs a)in das Tier übergehen
- kann, oderb)auf das Tier einwirken und dies eine Schädigung der Gesundheit des Tieres zur Folge haben kann.
§ 19 HufBeschlV
Prüfungsausschuss
- Inhalt
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- ihrem Gebiet zuständigen Tierärztekammer den Prüfungsausschuss ein und bestimmt seinen
- ;fungsausschusses müssen Tierärzte mit der Befähigung eines Fachtierarztes für Pferde
§ 42 PflSchG 2012
Zusatzstoffe
- Inhalt
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- ädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und
- ;glicher schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier im Benehmen mit dem
§ 37 TierImpfStV 2006
Pflichten des Großhändlers
- Inhalt
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- Wer gewerbsmäßig oder berufsmäßig Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt
- sind, an andere Händler, Apotheken oder Tierärzte abgibt und hierzu Mittel erwirbt oder