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§ 25 PflSchG 2012
Ausfuhr
- Inhalt
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- Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt,c)Vorsichtsmaßnahmen sowie Sofortma
- ;r die Gesundheit von Mensch oder Tier oder sonstiger Gefahren, insbesondere für den
§ 2 GPV
Zulassungsvoraussetzungen
- Inhalt
-
- oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker,2.approbierte Tierärztinnen und Tierä
§ 1 HufBeschlG 2006
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- nicht für 1.tierärztliche Behandlungen, 2.Verrichtungen, die lediglich die üblichen, allt
§ 1 IfSG
Zweck des Gesetzes
- Inhalt
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- , Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen
§ 119 AMG 1976
- Inhalt
-
- erforderlich ist, um bei der Anwendung des Arzneimittels eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung von Mensch oder Tier zu verhüten.
§ 1 AMVV
- Inhalt
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- tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel), soweit in
§ 40 TAppV
Pharmakologie und Toxikologie
- Inhalt
-
- und die damit verbundenen Risiken für Tier und Mensch einschließlich der Risiken mö
§ 4 TÄHAV
Geräte und Rechtsvorschriften
- Inhalt
-
- ordnungsgemäßen Betrieb der betreffenden tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden
§ 17e ViehSeuchG
- Inhalt
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- der tierärztlichen Lehranstalten oder andere der wissenschaftlichen Erforschung oder Bekä
§ 1 TierSchHuV
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- ährend einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall
§ 2 TierSchlV 2013
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Im Sinne dieser Verordnung sind: 1.Tier:jedes lebende Tier;2.Gatterwild:in einem Gehege gehaltene
§ 8 TierZG1989LehrgV
Lehrinhalte
- Inhalt
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- Tierarztes durchzuführen. Dabei ist der Lehrinhalt nach den Nummern 3 und 4 vorwiegend am lebenden Tier zu vermitteln.
§ 6 BLV 2009
Gestaltung der Laufbahnen
- Inhalt
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- agrar-, forst- und ernährungswissenschaftliche sowie tierärztliche Dienst,6.der ä
Wenn ein Schaf Amok läuft
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.04.2012
- Inhalt
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- stürzte. Danach flüchtete das Tier zurück in die Anonymität der Schafgruppe, so dass der Passant später
- Gefahr verwirklicht. Auch wenn sich nicht sagen lasse, welches Tier den Passanten umgerempelt hat