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§ 1 StRSaarEG

Allgemeine Grundsätze
Inhalt
  • bestimmt wird.(2) Das im Saarland geltende Steuerrecht, Zollrecht und Recht der Finanzmonopole tritt
  • (Bundesgesetzbl. II S. 1587) tritt im Saarland das im übrigen Bundesgebiet geltende Steuerrecht
  • , Zollrecht und das Recht der Finanzmonopole (einschließlich des Verfahrensrechts, des
  • ;che, die vor dem Ablauf der Übergangszeit entstanden sind, ist das bis dahin im Saarland geltende
  • Recht anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt wird; dabei sind die Beträge nach dem

EuGH - C-23/99

Europäischer Gerichtshof vom 26.09.2000
Inhalt
  • die zollamtliche Zurückhaltung im Zusammenhang mit dem spezifischen Inhalt des Rechts an Mustern und
  • - Recht des gewerblichen Eigentums - Ersatzteile für Kraftfahrzeuge“ In der Rechtssache C-23/99
  • . 160), in dem es um Kraftfahrzeugteile ging, entschied das Gericht, dass das Recht des Eigentümers
  • französischen Recht vorgesehene zollamtliche Zurückhaltung von Waren im Durchfuhrverkehr durch die
  • des freien Warenverkehrs mit dem Recht am gewerblichen und kommerziellen Eigentum unter Vermeidung

§ 8 GBBerG 1993

Nicht eingetragene Rechte
Inhalt
  • nicht im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht mit Ausnahme der in Artikel 233
  • ;mer des Grundstücks vorher das Bestehen dieses Rechts in der Form des § 29 der
  • um Rechte für Anlagen der in § 9 bezeichneten Art handelt, in Kraft gesetzt werden.(4
  • (1) Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Mitbenutzungsrecht der in Artikel 233 § 5 Abs. 1 des
  • Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates einmal verlängert werden.(2) Wird in dem Anerkenntnis

BGH - 4 StR 459/06

Bundesgerichtshof vom 21.11.2006
Inhalt
  • des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung" (Fall II. 2 der Urteilsgründe
  • nur gelegentlich des zu schnellen Fahrens eintritt, reicht damit nicht aus (König in LK, StGB 11
  • Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher
  • Landgericht hat den Angeklagten des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher
  • Körperverletzung (Fall II. 1 der Urteilsgründe, Tat in der Nacht zum 11. September 2005) sowie der "Gefährdung

§ 69 GNotKG

Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister
Inhalt
  • Rechte und auf Eintragungen in das Schiffs- und Schiffsbauregister entsprechend anzuwenden.(2) Geschä
  • ;ftswert für die Eintragung mehrerer Veränderungen, die sich auf dasselbe Recht beziehen
  • , ist der zusammengerechnete Wert der Veränderungen, wenn die Eintragungsanträge in
  • Wert des Rechts darf auch bei mehreren Veränderungen nicht überschritten werden.
  • ücken ist der zusammengerechnete Wert dieser Grundstücke, wenn das Grundbuch über diese

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff

Experte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz
Das sagt jusmeum
  • insbesondere im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, Immobilienfinanzierungen, Finanzderivaten, u.a. Faktor
  • Beratung für Kapitalanleger, die ihre Rechte aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen oder
  • Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff ist Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Er berät
  • Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff im Bereich des Genossenschaftsrechts. Dies umfasst sowohl die Beratung von
Letze Fälle
  • von Darlehensverträgen in mindestens 50 Fällen. Die Verfahren wurden ganz überwiegend zugunsten der
  • Mandanten mit außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vergleichen oder durch Urteile gegen die Banken beendet.
  • . Schrottimmobilien gegen Verkäufer, Vermittler und Banken in mindestens 40 Fällen. Es wurden zahlreiche
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Anlegern bei Schiffs- und Immobilienfonds in mehr als 30 Fällen.
  • Gerichtliche Vertretung einer Wohnungsbaugenossenschaft in einer Angelegenheit betreffend die Finanzierungsberatung.

§ 1440 BGB

Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
Inhalt
  • . Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört
  • ;tergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer
  • dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet
  • , das der Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt, oder wenn die
  • Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.

§ 1462 BGB

Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
Inhalt
  • oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des
  • des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht
  • ütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder
  • gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.

§ 6 SGB 10

Durchführung der Amtshilfe
Inhalt
  • dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.(2) Die ersuchende Behörde trägt
  • gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu
  • treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.

KG Berlin - 12 W 33/10

Kammergericht vom 02.09.2010
Inhalt
  • Person und Aufenthalt bekannt ist und er lediglich sein Recht nicht (in der erforderlichen Form
  • Gläubiger, der sein Recht nicht in der erforderlichen Form nachweisen könne, einem unbekannten
  • , der sein Recht nicht nachweisen könne, einem Gläubiger der unbekannt ist, gleichzustellen sei, sei
  • SpA mit Sitz in Mailand Gläubigerin der Sicherungshypothek ist. Die Gläubigerin des
  • Rechtsnachfolgerin der Gläubigerin ihre Rechte nicht in der erforderlichen Form nachweisen kann und dass seit

BGH: Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nicht vergütungspflichtig

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.09.2015
Inhalt
  • - öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG* sieht, die zum einen in das ausschließliche Recht der
  • Musikverlegern eingeräumten Rechte zur Nutzung von Werken der Tonkunst (mit oder ohne Text) wahr. Sie ist von
  • Lizenzvertrag geschlossen, mit dem die Klägerin dem Beklagten das Recht zur Nutzung des Repertoires
  • .**§ 22 Satz 1 UrhG:Das Recht der Wiedergabe von Funksendungen […] ist das Recht, Funksendungen
  • Beklagte ist Zahnarzt und betreibt eine zahnärztliche Praxis. In deren Wartebereich werden

§ 2307 BGB

Zuwendung eines Vermächtnisses
Inhalt
  • ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der
  • (1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den
  • ;chtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird.
  • Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm
  • Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art

OLG Köln - 19 U 22/92

Oberlandesgericht Köln vom 18.05.1992
Inhalt
  • , die sie gewechselt haben und, im Verhältnis zwischen Staaten, die in ihrem Recht für
  • Abs. 2 EuÜbkSchG ist insoweit französisches Recht anzuwenden, da der Schiedsspruch in Frankreich
  • 1989, 24. Oktober 1989 und 21. November 1989 mit insgesamt 365.600 FF in Rech-nung gestellt hat. Ferner
  • oder Beschwerde die im Bezug mit diesem Vertrag auftritt soll in Paris, Frankreich durch
  • Vertragsexemplar mit Schreiben vom 18. August 1988 an die Klägerin zurückgesandt. Im übrigen ist sie der Ansicht

Fotorecht: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse mahnt für Wladyslaw Sojka ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.09.2015
Inhalt
  • -Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
  • für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen
  • des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT
  • , dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
  • Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie

Bildabmahnung: ITB Rechtsanwalts GmbH mahnt für A.U.E. Genc Warenhandels-UG (haftungsbeschränkt) ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.04.2016
Inhalt
  •  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth
  • berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
  • , Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
  • unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
  • Die Leipziger Rechtsanwaltskanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (internet technology and