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§ 1 StRSaarEG
Allgemeine Grundsätze
- Inhalt
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- bestimmt wird.(2) Das im Saarland geltende Steuerrecht, Zollrecht und Recht der Finanzmonopole tritt
- (Bundesgesetzbl. II S. 1587) tritt im Saarland das im übrigen Bundesgebiet geltende Steuerrecht
- , Zollrecht und das Recht der Finanzmonopole (einschließlich des Verfahrensrechts, des
- ;che, die vor dem Ablauf der Übergangszeit entstanden sind, ist das bis dahin im Saarland geltende
- Recht anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt wird; dabei sind die Beträge nach dem
EuGH - C-23/99
Europäischer Gerichtshof vom 26.09.2000
- Inhalt
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- die zollamtliche Zurückhaltung im Zusammenhang mit dem spezifischen Inhalt des Rechts an Mustern und
- - Recht des gewerblichen Eigentums - Ersatzteile für Kraftfahrzeuge“ In der Rechtssache C-23/99
- . 160), in dem es um Kraftfahrzeugteile ging, entschied das Gericht, dass das Recht des Eigentümers
- französischen Recht vorgesehene zollamtliche Zurückhaltung von Waren im Durchfuhrverkehr durch die
- des freien Warenverkehrs mit dem Recht am gewerblichen und kommerziellen Eigentum unter Vermeidung
§ 8 GBBerG 1993
Nicht eingetragene Rechte
- Inhalt
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- nicht im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht mit Ausnahme der in Artikel 233
- ;mer des Grundstücks vorher das Bestehen dieses Rechts in der Form des § 29 der
- um Rechte für Anlagen der in § 9 bezeichneten Art handelt, in Kraft gesetzt werden.(4
- (1) Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Mitbenutzungsrecht der in Artikel 233 § 5 Abs. 1 des
- Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates einmal verlängert werden.(2) Wird in dem Anerkenntnis
BGH - 4 StR 459/06
Bundesgerichtshof vom 21.11.2006
- Inhalt
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- des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung" (Fall II. 2 der Urteilsgründe
- nur gelegentlich des zu schnellen Fahrens eintritt, reicht damit nicht aus (König in LK, StGB 11
- Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher
- Landgericht hat den Angeklagten des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher
- Körperverletzung (Fall II. 1 der Urteilsgründe, Tat in der Nacht zum 11. September 2005) sowie der "Gefährdung
§ 69 GNotKG
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister
- Inhalt
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- Rechte und auf Eintragungen in das Schiffs- und Schiffsbauregister entsprechend anzuwenden.(2) Geschä
- ;ftswert für die Eintragung mehrerer Veränderungen, die sich auf dasselbe Recht beziehen
- , ist der zusammengerechnete Wert der Veränderungen, wenn die Eintragungsanträge in
- Wert des Rechts darf auch bei mehreren Veränderungen nicht überschritten werden.
- ücken ist der zusammengerechnete Wert dieser Grundstücke, wenn das Grundbuch über diese
Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz
- Das sagt jusmeum
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- insbesondere im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, Immobilienfinanzierungen, Finanzderivaten, u.a. Faktor
- Beratung für Kapitalanleger, die ihre Rechte aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen oder
- Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff ist Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Er berät
- Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff im Bereich des Genossenschaftsrechts. Dies umfasst sowohl die Beratung von
- Letze Fälle
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- von Darlehensverträgen in mindestens 50 Fällen. Die Verfahren wurden ganz überwiegend zugunsten der
- Mandanten mit außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vergleichen oder durch Urteile gegen die Banken beendet.
- . Schrottimmobilien gegen Verkäufer, Vermittler und Banken in mindestens 40 Fällen. Es wurden zahlreiche
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Anlegern bei Schiffs- und Immobilienfonds in mehr als 30 Fällen.
- Gerichtliche Vertretung einer Wohnungsbaugenossenschaft in einer Angelegenheit betreffend die Finanzierungsberatung.
§ 1440 BGB
Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
- Inhalt
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- . Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört
- ;tergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer
- dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet
- , das der Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt, oder wenn die
- Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.
§ 1462 BGB
Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
- Inhalt
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- oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des
- des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht
- ütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder
- gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.
§ 6 SGB 10
Durchführung der Amtshilfe
- Inhalt
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- dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.(2) Die ersuchende Behörde trägt
- gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu
- treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
KG Berlin - 12 W 33/10
Kammergericht vom 02.09.2010
- Inhalt
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- Person und Aufenthalt bekannt ist und er lediglich sein Recht nicht (in der erforderlichen Form
- Gläubiger, der sein Recht nicht in der erforderlichen Form nachweisen könne, einem unbekannten
- , der sein Recht nicht nachweisen könne, einem Gläubiger der unbekannt ist, gleichzustellen sei, sei
- SpA mit Sitz in Mailand Gläubigerin der Sicherungshypothek ist. Die Gläubigerin des
- Rechtsnachfolgerin der Gläubigerin ihre Rechte nicht in der erforderlichen Form nachweisen kann und dass seit
BGH: Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nicht vergütungspflichtig
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.09.2015
- Inhalt
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- - öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG* sieht, die zum einen in das ausschließliche Recht der
- Musikverlegern eingeräumten Rechte zur Nutzung von Werken der Tonkunst (mit oder ohne Text) wahr. Sie ist von
- Lizenzvertrag geschlossen, mit dem die Klägerin dem Beklagten das Recht zur Nutzung des Repertoires
- .**§ 22 Satz 1 UrhG:Das Recht der Wiedergabe von Funksendungen […] ist das Recht, Funksendungen
- Beklagte ist Zahnarzt und betreibt eine zahnärztliche Praxis. In deren Wartebereich werden
§ 2307 BGB
Zuwendung eines Vermächtnisses
- Inhalt
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- ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der
- (1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den
- ;chtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird.
- Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm
- Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art
OLG Köln - 19 U 22/92
Oberlandesgericht Köln vom 18.05.1992
- Inhalt
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- , die sie gewechselt haben und, im Verhältnis zwischen Staaten, die in ihrem Recht für
- Abs. 2 EuÜbkSchG ist insoweit französisches Recht anzuwenden, da der Schiedsspruch in Frankreich
- 1989, 24. Oktober 1989 und 21. November 1989 mit insgesamt 365.600 FF in Rech-nung gestellt hat. Ferner
- oder Beschwerde die im Bezug mit diesem Vertrag auftritt soll in Paris, Frankreich durch
- Vertragsexemplar mit Schreiben vom 18. August 1988 an die Klägerin zurückgesandt. Im übrigen ist sie der Ansicht
Fotorecht: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse mahnt für Wladyslaw Sojka ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.09.2015
- Inhalt
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- -Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
- für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen
- des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT
- , dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
- Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie
Bildabmahnung: ITB Rechtsanwalts GmbH mahnt für A.U.E. Genc Warenhandels-UG (haftungsbeschränkt) ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.04.2016
- Inhalt
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- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth
- berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- , Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
- Die Leipziger Rechtsanwaltskanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (internet technology and