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§ 50 TAppV
Chirurgie und Anästhesiologie
- Inhalt
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- zu behandelndes Tier oder mehrere solcher Tiere zu untersuchen, die Diagnose, gegebenenfalls unter
- mehrere Operationen am lebenden oder toten Tier einschließlich der notwendigen anä
Hundebisse beim “Gassi gehen” als Arbeitsunfall?
Thorsten Blaufelder vom 19.09.2012
- Inhalt
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- Unfallversicherung. Wer dabei von dem Tier gebissen wird, kann daher keine Leistungen von der
- dieses Mal versorgte er das Tier mit Wasser und Futter und führte ihn aus. Doch am sechsten Tag kam
Anlage 1 PflSchSachkV 2013
(zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2)Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
- Inhalt
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- ür die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt erforderlich sind, und2
- für die Gesundheit von Mensch, Tier und Naturhaushalt einschließlich der bestimmungsgem
§ 5 TAppV
Prüfungsausschüsse
- Inhalt
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- (1) Bei jeder Universität wird je ein staatlicher Prüfungsausschuss für die Tier
- ärztliche Vorprüfung und für die Tierärztliche Prüfung gebildet.(2) Jeder Pr
§ 7 TAppV
Meldung zur Prüfung
- Inhalt
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- (1) Für die Prüfungen der Tierärztlichen Vorprüfung nach den §§ 19
- und 22 und vor den Prüfungen der Tierärztlichen Prüfung nach § 29 ist ein Antrag
§ 31 TierGesG
Strafvorschriften
- Inhalt
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- ; 13 Absatz 1 Satz 1 ein Tier, ein totes Tier, ein Teil eines Tieres oder ein Erzeugnis
§ 8 TierSchlV 2013
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
- Inhalt
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- liegen, aufstehen und sich hinlegen können,2.für jedes Tier eine Liegefläche vorhanden
- .für jedes Tier eine Fressstelle vorhanden ist.Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, soweit die Tiere
§ 28 TierSchVersV
Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
- Inhalt
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- äden weiterleben, so ist das Tier unverzüglich schmerzlos zu töten.(3) Andere als die
- ;r vorliegt und dies nach dem Urteil einer sachkundigen Person erforderlich ist.(4) Soll ein Tier
§ 15 BtMAHV
Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr
- Inhalt
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- Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte zur zulässigen ärztlichen, zahnä
- ;rztlichen oder tierärztlichen Berufsausübung oder zur ersten Hilfeleistung in angemessenen
§ 9 GOT
Entschädigungen, Wegegeld
- Inhalt
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- (1) Als Entschädigungen für Besuche erhalten die Tierärzte Wegegeld oder
- ;ffentlicher Verkehrsmittel erhalten die Tierärzte, soweit nicht anders vereinbart, als Reiseentsch
§ 43 TierImpfStV 2006
Anwendung von Mitteln
- Inhalt
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- Mittel dürfen an Tieren nur von Tierärzten angewendet werden.
§ 56a AMG 1976
Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte
- Inhalt
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- Satz 3 gilt nicht, soweit ein Tierarzt Arzneimittel bei einem von ihm behandelten Tier anwendet und
- unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befü
- . Der Tierarzt hat die Wartezeit anzugeben; das Nähere regelt die Verordnung über tierä
- einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier durch die
- oder erstellen zu lassen hat,4.vorzuschreiben, dass a)Tierärzte über die Abgabe
§ 7 BNatSchG 2009
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an
- lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet
- Weise in das Inland ausdehnt;als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn
- Population erhalten;8.gebietsfremde Arteine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, wenn sie in dem
- 92/43/EWG aufgeführten Tier- und Pflanzenarten;11.prioritäre Artendie in Anhang II der
§ 12 TierSchlV 2013
Betäuben, Schlachten und Töten
- Inhalt
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- äubt, hat ein Tier, das im Wasserbecken nicht betäubt worden ist, unverzüglich von Hand
- 1 Nummer 1 müssen unverzüglich abgestellt werden.(6) Wer ein Tier schlachtet oder
- Zeitraumes, mit dem Entbluten beginnen. Er muss das Tier entbluten, solange es empfindungs- und
- erfolgen, wenn keine Bewegungen des betäubten Tieres mehr wahrzunehmen sind. Wer ein Tier ohne
- Betäubung schlachtet, darf das Tier nicht vor Abschluss des Entblutens aufhängen.(8) Bei T
§ 13 TÄHAV
Nachweispflicht
- Inhalt
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- üfung hinausgeht, und den Verbleib der Arzneimittel in der jeweiligen tierärztlichen
- .Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag sowie Art, Dauer und Zeitpunkt der Anwendung und4
- Nachweisführung ist die Authentizität der tierärztlichen Bestätigung nach Satz 7
- tierärztlichen Hausapotheke durchgeführt worden ist; die Aufzeichnungen müssen
- Dosis pro Tier und Tag sowie die Dauer der Anwendung der Arzneimittel und der einzuhaltenden