Suche nach "trier"
Ergebnisse 1508
Seite 20 von 101
§ 16 BArtSchV 2005
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
-
- Bundesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 2 ein Tier anbietet
- einem Tier nachstellt, es anlockt, fängt oder tötet,2.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein
- ; 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 ein Tier nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht
§ 29 RöV 1987
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
- Inhalt
-
- Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt
- tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und die nicht
- Röntgenstrahlung am Tier bleiben tierschutzrechtliche Vorschriften unberührt.(4
§ 15 TollwV 1991
- Inhalt
-
- zuwiderhandelt,10.entgegen § 7 Absatz 3 ein Tier schlachtet oder abhäutet oder ein Teil
- Tier entfernt,13.ohne Genehmigung nach § 10 Absatz 2 Satz 2 einen Hund nutzt oder14.entgegen
- § 11 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass einem wild lebenden Tier nachgestellt wird, dieses erlegt und unschädlich beseitigt wird.
§ 13 BTÄO
- Inhalt
-
- ;rde des Landes, in dem der Antragsteller die Tierärztliche Prüfung oder in den Fällen
- des § 15 Abs. 6 die Tierärztliche Hauptprüfung abgelegt hat.(2) Die Entscheidungen
- §§ 11 und 15a trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der tierä
- ;§ 6 bis 8 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der tierärztliche Beruf
- Antragsteller den tierärztlichen Beruf ausübt.(5) Die Entscheidungen über die Erteilung oder
§ 23 BrucelloseV
- Inhalt
-
- Nummer 3 Satz 1 ein dort genanntes Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert,7
- 2, § 11 Absatz 1 Nummer 3 Satz 3 oder § 14 Absatz 1 Nummer 6 ein Tier entfernt,9.ohne
- 8 ein Tier in einen Bestand verbringt,10.einer mit einer Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Nummer
- ein Tier entfernt,15.entgegen § 11 Absatz 1 Nummer 6 eine Weide oder einen Auslauf beschickt,16
- .entgegen § 11 Absatz 1 Nummer 7 oder § 14 Absatz 1 Nummer 10 ein dort genanntes Tier decken
§ 7 BNV
Ausnahmen von § 6
- Inhalt
-
- wissenschaftlichen Forschung, 4.Gutachtertätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten oder Tierä
- ;ffentlichen Rechts sowie ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verrichtungen dieser
§ 37 BNatSchG 2009
Aufgaben des Artenschutzes
- Inhalt
-
- Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1.den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender
- lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie3.die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrä
§ 7 ESchG
Chimären- und Hybridbildung
- Inhalt
-
- Handlung nach Absatz 1 entstandenen Embryo aufa)eine Frau oder b)ein Tier zu übertragen oder 2
- .einen menschlichen Embryo auf ein Tier zu übertragen.
§ 12 TÄHAV
Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte
- Inhalt
-
- Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer
- Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierä
§ 3 TÄHAV
Betriebsräume
- Inhalt
-
- (1) Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, muss über geeigneten Betriebsraum verf
- jeweiligen tierärztlichen Tätigkeit entsprechend nach Art, Zahl, Anordnung, Größe
§ 15a BTÄO
- Inhalt
-
- . 1a Satz 1 aufgeführten Stichtagen ausgestellten tierärztlichen Ausbildungsnachweises eines
- ausgestellten tierärztlichen Ausbildungsnachweises eines anderen Vertragsstaates des Abkommens ü
- der tierärztlichen Ausbildung nach Artikel 38 der Richtlinie 2005/36/EG genügt, ist die
- ächlich und rechtmäßig den tierärztlichen Beruf ausgeübt hat.(2) Bei den
- Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig den tier
§ 7 SchHaltHygV
Tierärztliche Bestandsbetreuung
- Inhalt
-
- ;gt und ihm dieses von der für seinen Praxisort zuständigen Tierärztekammer
- betriebshygienischer Maßnahmen sowiec)der Epidemiologieteilgenommen hat. Die Bestätigung der Tier
- Viehverkehrsverordnung aufzubewahren ist, 1.das Datum der tierärztlichen Untersuchung mit dem Ergebnis,2.die
§ 1 EGTSEBußgeldV
Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Inhalt
-
- zuwiderhandelt,2.ohne Genehmigung nach Artikel 13 Abs. 2 ein TSE-empfängliches Tier oder ein
- mit Anhang VIII Kapitel A Abschnitt I Buchstabe a Nr. ii ein dort genanntes Tier oder ein dort
- genanntes Erzeugnis in den Verkehr bringt,3.entgegen Artikel 15 Abs. 2 ein Tier der ersten
§ 92b StrlSchV 2001
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
- Inhalt
-
- werden von 1.Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahn
- .Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs
- Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Tier bleiben tierschutzrechtliche Vorschriften unberührt.
§ 6 HufBeschlG 2006
Hufbeschlagschulen
- Inhalt
-
- /Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Fachtierärzte/Fachtierärztinnen für Pferde oder Tier
- ärzte/Tierärztinnen mit vergleichbarer Qualifikation als Lehrpersonal beschäftigt werden