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§ 16 BArtSchV 2005

Ordnungswidrigkeiten
Inhalt
  • Bundesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 2 ein Tier anbietet
  • einem Tier nachstellt, es anlockt, fängt oder tötet,2.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein
  • ; 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 ein Tier nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht

§ 29 RöV 1987

Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
Inhalt
  • Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt
  • tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und die nicht
  • Röntgenstrahlung am Tier bleiben tierschutzrechtliche Vorschriften unberührt.(4

§ 15 TollwV 1991

Inhalt
  • zuwiderhandelt,10.entgegen § 7 Absatz 3 ein Tier schlachtet oder abhäutet oder ein Teil
  • Tier entfernt,13.ohne Genehmigung nach § 10 Absatz 2 Satz 2 einen Hund nutzt oder14.entgegen
  • § 11 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass einem wild lebenden Tier nachgestellt wird, dieses erlegt und unschädlich beseitigt wird.

§ 13 BTÄO

Inhalt
  • ;rde des Landes, in dem der Antragsteller die Tierärztliche Prüfung oder in den Fällen
  • des § 15 Abs. 6 die Tierärztliche Hauptprüfung abgelegt hat.(2) Die Entscheidungen
  • §§ 11 und 15a trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der tierä
  • ;§ 6 bis 8 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der tierärztliche Beruf
  • Antragsteller den tierärztlichen Beruf ausübt.(5) Die Entscheidungen über die Erteilung oder

§ 23 BrucelloseV

Inhalt
  • Nummer 3 Satz 1 ein dort genanntes Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert,7
  • 2, § 11 Absatz 1 Nummer 3 Satz 3 oder § 14 Absatz 1 Nummer 6 ein Tier entfernt,9.ohne
  • 8 ein Tier in einen Bestand verbringt,10.einer mit einer Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Nummer
  • ein Tier entfernt,15.entgegen § 11 Absatz 1 Nummer 6 eine Weide oder einen Auslauf beschickt,16
  • .entgegen § 11 Absatz 1 Nummer 7 oder § 14 Absatz 1 Nummer 10 ein dort genanntes Tier decken

§ 7 BNV

Ausnahmen von § 6
Inhalt
  • wissenschaftlichen Forschung, 4.Gutachtertätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten oder Tierä
  • ;ffentlichen Rechts sowie ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verrichtungen dieser

§ 37 BNatSchG 2009

Aufgaben des Artenschutzes
Inhalt
  • Tier- und Pflanzenarten. Der Artenschutz umfasst 1.den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender
  • lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie3.die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrä

§ 7 ESchG

Chimären- und Hybridbildung
Inhalt
  • Handlung nach Absatz 1 entstandenen Embryo aufa)eine Frau oder b)ein Tier zu übertragen oder 2
  • .einen menschlichen Embryo auf ein Tier zu übertragen.

§ 12 TÄHAV

Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte
Inhalt
  • Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer
  • Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierä

§ 3 TÄHAV

Betriebsräume
Inhalt
  • (1) Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, muss über geeigneten Betriebsraum verf
  • jeweiligen tierärztlichen Tätigkeit entsprechend nach Art, Zahl, Anordnung, Größe

§ 15a BTÄO

Inhalt
  • . 1a Satz 1 aufgeführten Stichtagen ausgestellten tierärztlichen Ausbildungsnachweises eines
  • ausgestellten tierärztlichen Ausbildungsnachweises eines anderen Vertragsstaates des Abkommens ü
  • der tierärztlichen Ausbildung nach Artikel 38 der Richtlinie 2005/36/EG genügt, ist die
  • ächlich und rechtmäßig den tierärztlichen Beruf ausgeübt hat.(2) Bei den
  • Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig den tier

§ 7 SchHaltHygV

Tierärztliche Bestandsbetreuung
Inhalt
  • ;gt und ihm dieses von der für seinen Praxisort zuständigen Tierärztekammer
  • betriebshygienischer Maßnahmen sowiec)der Epidemiologieteilgenommen hat. Die Bestätigung der Tier
  • Viehverkehrsverordnung aufzubewahren ist, 1.das Datum der tierärztlichen Untersuchung mit dem Ergebnis,2.die

§ 1 EGTSEBußgeldV

Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
Inhalt
  • zuwiderhandelt,2.ohne Genehmigung nach Artikel 13 Abs. 2 ein TSE-empfängliches Tier oder ein
  • mit Anhang VIII Kapitel A Abschnitt I Buchstabe a Nr. ii ein dort genanntes Tier oder ein dort
  • genanntes Erzeugnis in den Verkehr bringt,3.entgegen Artikel 15 Abs. 2 ein Tier der ersten

§ 92b StrlSchV 2001

Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
Inhalt
  • werden von 1.Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahn
  • .Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs
  • Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Tier bleiben tierschutzrechtliche Vorschriften unberührt.

§ 6 HufBeschlG 2006

Hufbeschlagschulen
Inhalt
  • /Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Fachtierärzte/Fachtierärztinnen für Pferde oder Tier
  • ärzte/Tierärztinnen mit vergleichbarer Qualifikation als Lehrpersonal beschäftigt werden