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Art 52 BGBEG

Inhalt
  • Rechte, die ihm im Falle des Erlöschens seines Rechts durch Zwangsversteigerung an dem Erlös zustehen.
  • Ist auf Grund eines Reichsgesetzes dem Eigentümer einer Sache wegen der im öffentlichen
  • ;nkung des Eigentums eine Entschädigung zu gewähren und steht einem Dritten ein Recht an
  • Dritte, soweit sein Recht beeinträchtigt wird, an dem Entschädigungsanspruch dieselben

BGH - V ZB 120/13

Bundesgerichtshof vom 12.12.2013
Inhalt
  • verzichteten auf ihr Recht auf die Überbaurente. Der Verzicht wurde in Abteilung II des für das
  • Rentenrecht nicht, der Verzicht auf das Recht jedoch in das Grundbuch einzutragen ist. Die
  • Bewilligung der Löschung des Rechts im Grundbuch (§ 19 GBO) ist nur dann erforderlich, wenn das
  • zulässig behandelt und in der Sache negativ beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe
  • . Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor. Zwar ist das Recht auf die Überbaurente (§ 912 Abs. 2

§ 3 LuftRegV

Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
Inhalt
  • über das Recht, wenn die Beschränkung nicht zugleich mit der Eintragung des Rechts
  • betroffene Betrag des Rechts; 9.in Spalte 9: die Löschung der eingetragenen Rechte unter Angabe
  • des Berechtigten in der Verfügung über das Recht, wenn die Beschränkung zugleich mit
  • der Eintragung des Rechts eingetragen wird. Steht das Luftfahrzeug in Miteigentum, so ist kenntlich zu
  • in § 80 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen bezeichneten Angaben

§ 3 BGBEG

Inhalt und Rang beschränkter dinglicher Rechte
Inhalt
  • (1) Rechte, mit denen eine Sache oder ein Recht am Ende des Tages vor dem Wirksamwerden des
  • Beitritts belastet ist, bleiben mit dem sich aus dem bisherigen Recht ergebenden Inhalt und Rang bestehen
  • ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück belastet ist, richtet sich nach den
  • bisherigen Vorschriften, wenn das Recht der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurfte und nicht
  • Zivilgesetzbuchs über den Entzug eines Nutzungsrechts.(2) Die Aufhebung eines Rechts, mit dem

§ 104 LuftFzgG

Inhalt
  • Vorrang des Rechts nach Artikel IV des Genfer Abkommens vom 19. Juni 1948 (Bundesgesetzbl. 1959 II S
  • . 129) anzuerkennen ist. Bestehen mehrere solcher Rechte an demselben Luftfahrzeug, so bestimmt sich
  • Besteht an einem ausländischen Luftfahrzeug ein Recht wegen Entschädigung für
  • Aufwendungen, so geht das Recht allen anderen Rechten, auch den Rechten nach § 103, vor, sofern der

§ 153 SAG

Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
Inhalt
  • Bundesrepublik Deutschland belegene Vermögenswerte oder deutschem Recht unterfallende Rechte oder
  • oder Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten und betrifft die Übertragung in der
  • (1) Überträgt eine Abwicklungsbehörde in einem anderen Mitgliedstaat in Anwendung
  • Verbindlichkeiten und Kapitalinstrumente deutschem Recht unterliegen oder gegenüber Glä
  • ;ubigern mit Sitz im Inland bestehen.(3) Die Abwicklungsbehörde unterstützt die Abwicklungsbeh

§ 36 SachenRBerG

Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Reallast
Inhalt
  • ihnen eine Belastung des Erbbaurechts mit einem dinglichen Recht an gleicher Rangstelle wie am Grundst
  • Grundsätzen entspricht. Das in Satz 1 bestimmte Recht besteht nicht, wenn 1.der Antrag auf
  • das Darlehen dienen sollten.(2) Der Nutzer ist berechtigt, das dingliche Recht nach Absatz 1 Satz 1
  • Rechts bei dessen Begründung oder Erwerb erkennbar war. Ist ein Darlehen für den Betrieb des
  • dinglichen Rechte, die Ansprüche auf Zahlung oder Befriedigung aus dem Grundstück gewä

§ 5 BesVNG 2

Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
Inhalt
  • Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt waren, deren Ämter nicht in den Landesbesoldungsordnungen
  • , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des
  • ünftig wegfallenden Ämter in diesem Bereich zu bestimmen: 1.der Beamten der Gemeinden
  • Wegfall auf Grund dieses Gesetzes erforderlich wird, 2.der Beamten, deren Ämter in den
  • Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 und 2 und § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung

§ 75 BBiG 2005

Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Inhalt
  • Die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts bestimmen für
  • ihren Bereich die zuständige Stelle für die Berufsbildung in anderen als den durch die

Baden-Württemberg: „Jehovas Zeugen“ und „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 16.11.2015
Inhalt
  • Die Landesregierung hat der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ und dem „Bund
  • Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen [...]

Hilfe! Mein Kind ist krank - Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer.

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 12.03.2012
Inhalt
  • schwierig. Dann ist es gut zu wissen, welche Rechte man hat:Vergütung Nach dem Gesetz (§ 616 BGB
  • Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen, ist keine leichte Angelegenheit. Auch wenn man
  • als Eltern noch so gut organisiert ist, spätestens bei einer Erkrankung des Kindes wird es vollkommen
  • erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung
  • Arbeit fernbleiben. Allerdings kann § 616 BGB ggf.  in Arbeits- und Tarifverträgen ausgeschlossen worden

Abschaffung des staatskirchenrechtlichen Status’ der Körperschaft des öffentlichen Rechts? – Interview mit dem Forum Offene Religionspolitik

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 03.03.2014
Inhalt
  • einer Abschaffung des Status’ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auf. Neureither, Abschaffung des staatskirchenrechtlichen Status’ der [...]
  • Herr Dr. Neureither, in den religionspolitischen Debatten kommt immer mal wieder die Forderung nach

Miles & More – Auszahlung von Prämienmeilen in Euro - CLLB reicht Klage vor dem LG Frankfurt ein

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 16.05.2019
Inhalt
  • ;, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in M
  • Auszahlung des Meilenguthabens in Euro besteht. Gerade für kleinere Meilenkonten ist dieser
  • im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG handeln dürfte. Im Rahmen des ZAG ist E
  • ;ergerichtlich geltend gemachten Anspruch eines Kunden auf Auszahlung seines Meilenguthabens in Euro zur
  • Auszahlungsanspruch interessant, da die Meilen ohne Auszahlung und Einlösung in Prämien oftmals schon

Envion AG – Wo ist das Geld der Investoren? – CLLB reicht Schadensersatzklagen für Investoren ein

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 22.08.2018
Inhalt
  • für mehrere Investoren der Envion AG eingereicht. Die Klagen begründet er im Kern mit
  • Finanzaufsicht BaFin geprüft worden. Zudem seien Angaben in den Prospekten nicht korrekt gewesen
  • hohen Renditen ist für die Anleger der Envion AG geplatzt. Stattdessen drohen hohe Verluste
  • . Konnten die Investoren Unternehmensanteile – Tokens – für rund einen Dollar pro Stü
  • ICO der Envion AG beteiligt und Renditen von mehr als 160 Prozent wurden in Aussicht gestellt. Au