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§ 960 BGB

Wilde Tiere
Inhalt
  • .(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der
  • Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.(3) Ein gezä
  • ;hmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

§ 121 OWiG 1968

Halten gefährlicher Tiere
Inhalt
  • (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.ein gefährliches Tier
  • einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder 2
  • ötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. (2

Anlage 2 TiermedFAngAusbV

(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Zeitliche Gliederung -
Inhalt
  • bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel a,sind während der gesamten Ausbildungszeit zu
  • von Patienten,6.Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement,8.Tierärztliche Hausapotheke
  • Tierärztin,11.Laborarbeiten,12.Röntgen und Strahlenschutzund 13
  • tierärztlicher Diagnostik, Lernziel e,9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele
  • ,4.3Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele b und c,8.2Abgabe von Arzneimitteln,9.1Assistenz bei tierä

§ 41 TierSchNutztV

Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
Inhalt
  • gehalten werden;2.jedes Tier Artgenossen sehen kann;3.jedes Tier jederzeit Zugang zu geeignetem Tr
  • änkwasser hat;4.jedes Tier jederzeit Zugang zu verhaltensgerechtem Beschäftigungsmaterial au

§ 834 BGB

Haftung des Tieraufsehers
Inhalt
  • Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das
  • Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem

§ 8 GOT

Arzneimittelpreise
Inhalt
  • geltenden Fassung enthaltenen Vorschriften über die von Tierärzten abgegebenen Arzneimittel
  • gelten entsprechend für die von Tierärzten angewandten Arzneimittel.

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 109/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.06.2008
Inhalt
  • 1471/07 ArbG Trier Beschluss vom 10.06.2008 Tenor: Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der
  • Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 10.04.2008, Az. 4 Ca 1471/07, abgeändert: Der Beklagten

§ 56 TAppV

Inhalt der Ausbildung
Inhalt
  • Einrichtung tätigen Tierärztinnen oder Tierärzten oder anderen qualifizierten Personen mit
  • für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Behörde tätigen Tier
  • ärztinnen oder Tierärzten in der Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere und deren

III. BMPZVersAnO

Inhalt
  • Beamte wohnt, bei Wohnsitz im Saarland den Präsidenten der OPD Trier, b)die im Postdienst

Anlage 9 TAppV

(zu § 58 Abs. 3)
Inhalt
  • zweiten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57
  • Verordnung zurApprobation von Tierärztinnen und Tierärzten erfülle

Anlage 11 TAppV

(zu § 60 Satz 2)
Inhalt
  • Ausbildung im Wahlpraktikum nach § 60 der Verordnung zurApprobation von Tierärztinnen und
  • Tierärzten abgeleistet. Die Ausbildung hat sich insbesondere auf folgende Tätigkeitsbereiche
  • . ........................, den ................ (Siegel oder Stempel) ............................................... (Unterschrift ausbildende/r Tierärztin/Tierarzt)

§ 14 TÄHAV

Apotheken der tierärztlichen Bildungsstätten
Inhalt
  • (1) Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Apotheken der tierärztlichen Bildungsst
  • Versorgung tierärztlich behandelter Tiere im Hochschulbereich dienen, entsprechende Anwendung.(2
  • ) Der Leiter der Apotheke der tierärztlichen Bildungsstätte hat die nach den Vorschriften

§ 4 BtMG 1981

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Inhalt
  • , zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung abgibt,d)in Anlage II oder III
  • ätig hat,2.im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke in Anlage III bezeichnete
  • Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln a)für ein von ihm behandeltes Tier
  • Gehegetieres mischt,b)erwirbt,c)für ein von ihm behandeltes Tier oder Mischungen nach Buchstabe a f
  • Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke abgibt,3.in Anlage III bezeichnete Betä

§ 40 TierSchNutztV

Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
Inhalt
  • : 1.für Nerze und Iltisse für jedes ausgewachsene Tier und für jedes Jungtier nach dem
  • Tier und für jedes Jungtier nach dem Absetzen eine Grundfläche von mindestens drei
  • ür jedes ausgewachsene Tier eine Grundfläche von mindestens zwei Quadratmetern und für
  • ausgewachsene Tier eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern und für jedes Jungtier nach dem
  • muss 1.für Nerze und Iltisse mit mindestens einer Plattform je Tier, auf der ein ausgewachsenes

§ 16 TierSchlV 2013

Ordnungswidrigkeiten
Inhalt
  • sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier mit Tränkwasser versorgt wird,5.entgegen § 9
  • sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier geschlachtet oder getötet wird,2.entgegen § 8 Absatz 1
  • Satz 1 Nummer 3 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier betäubt oder getötet wird
  • ein Tier nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig betä
  • nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier entblutet wird,7.entgegen § 12 Absatz 7 Satz