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§ 960 BGB
Wilde Tiere
- Inhalt
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- .(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der
- Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.(3) Ein gezä
- ;hmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.
§ 121 OWiG 1968
Halten gefährlicher Tiere
- Inhalt
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- (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.ein gefährliches Tier
- einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder 2
- ötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. (2
Anlage 2 TiermedFAngAusbV
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen
Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
- Zeitliche Gliederung -
- Inhalt
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- bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel a,sind während der gesamten Ausbildungszeit zu
- von Patienten,6.Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement,8.Tierärztliche Hausapotheke
- Tierärztin,11.Laborarbeiten,12.Röntgen und Strahlenschutzund 13
- tierärztlicher Diagnostik, Lernziel e,9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele
- ,4.3Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele b und c,8.2Abgabe von Arzneimitteln,9.1Assistenz bei tierä
§ 41 TierSchNutztV
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
- Inhalt
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- gehalten werden;2.jedes Tier Artgenossen sehen kann;3.jedes Tier jederzeit Zugang zu geeignetem Tr
- änkwasser hat;4.jedes Tier jederzeit Zugang zu verhaltensgerechtem Beschäftigungsmaterial au
§ 834 BGB
Haftung des Tieraufsehers
- Inhalt
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- Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das
- Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem
§ 8 GOT
Arzneimittelpreise
- Inhalt
-
- geltenden Fassung enthaltenen Vorschriften über die von Tierärzten abgegebenen Arzneimittel
- gelten entsprechend für die von Tierärzten angewandten Arzneimittel.
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 109/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.06.2008
- Inhalt
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- 1471/07 ArbG Trier Beschluss vom 10.06.2008 Tenor: Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der
- Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 10.04.2008, Az. 4 Ca 1471/07, abgeändert: Der Beklagten
§ 56 TAppV
Inhalt der Ausbildung
- Inhalt
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- Einrichtung tätigen Tierärztinnen oder Tierärzten oder anderen qualifizierten Personen mit
- für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Behörde tätigen Tier
- ärztinnen oder Tierärzten in der Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere und deren
III. BMPZVersAnO
- Inhalt
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- Beamte wohnt, bei Wohnsitz im Saarland den Präsidenten der OPD Trier, b)die im Postdienst
Anlage 9 TAppV
(zu § 58 Abs. 3)
- Inhalt
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- zweiten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57
- Verordnung zurApprobation von Tierärztinnen und Tierärzten erfülle
Anlage 11 TAppV
(zu § 60 Satz 2)
- Inhalt
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- Ausbildung im Wahlpraktikum nach § 60 der Verordnung zurApprobation von Tierärztinnen und
- Tierärzten abgeleistet. Die Ausbildung hat sich insbesondere auf folgende Tätigkeitsbereiche
- . ........................, den ................ (Siegel oder Stempel) ............................................... (Unterschrift ausbildende/r Tierärztin/Tierarzt)
§ 14 TÄHAV
Apotheken der tierärztlichen Bildungsstätten
- Inhalt
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- (1) Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Apotheken der tierärztlichen Bildungsst
- Versorgung tierärztlich behandelter Tiere im Hochschulbereich dienen, entsprechende Anwendung.(2
- ) Der Leiter der Apotheke der tierärztlichen Bildungsstätte hat die nach den Vorschriften
§ 4 BtMG 1981
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- Inhalt
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- , zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung abgibt,d)in Anlage II oder III
- ätig hat,2.im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke in Anlage III bezeichnete
- Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln a)für ein von ihm behandeltes Tier
- Gehegetieres mischt,b)erwirbt,c)für ein von ihm behandeltes Tier oder Mischungen nach Buchstabe a f
- Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke abgibt,3.in Anlage III bezeichnete Betä
§ 40 TierSchNutztV
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
- Inhalt
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- : 1.für Nerze und Iltisse für jedes ausgewachsene Tier und für jedes Jungtier nach dem
- Tier und für jedes Jungtier nach dem Absetzen eine Grundfläche von mindestens drei
- ür jedes ausgewachsene Tier eine Grundfläche von mindestens zwei Quadratmetern und für
- ausgewachsene Tier eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern und für jedes Jungtier nach dem
- muss 1.für Nerze und Iltisse mit mindestens einer Plattform je Tier, auf der ein ausgewachsenes
§ 16 TierSchlV 2013
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier mit Tränkwasser versorgt wird,5.entgegen § 9
- sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier geschlachtet oder getötet wird,2.entgegen § 8 Absatz 1
- Satz 1 Nummer 3 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier betäubt oder getötet wird
- ein Tier nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig betä
- nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier entblutet wird,7.entgegen § 12 Absatz 7 Satz