Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei Ermittlungen wegen Körperverletzung
Vertretung durch einen Strafverteidiger in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen Körperverletzung
Angebot
Bei einer Körperverletzung greift ein Täter in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein, indem er diese misshandelt oder die Gesundheit schädigt.
Der Strafrahmen bei einer Körperverletzung kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren reichen. Dabei kommt es nicht nur auf Art und Schwere der Körperverletzung an, sondern auch auf die Folgen der Körperverletzung, etwa eine Todesfolge.
Ein Rechtsanwalt kann für sie von vorneherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, sie über Ihr Schweigerecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und ihre Verteidigung durchführen.
Wird ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung vorgeworfen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.
Der Strafrahmen bei einer Körperverletzung kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren reichen. Dabei kommt es nicht nur auf Art und Schwere der Körperverletzung an, sondern auch auf die Folgen der Körperverletzung, etwa eine Todesfolge.
Ein Rechtsanwalt kann für sie von vorneherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, sie über Ihr Schweigerecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und ihre Verteidigung durchführen.
Wird ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung vorgeworfen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
67547
Worms
18069
Rostock
Rechtsanwalt Olaf Beyer
Olaf Beyer
04315
Leipzig
Rechtsanwalt Frank K. Peter
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht | Dr. Peter, Schneider & Hoffmann
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Inhaber | Anwaltskanzlei Jens Jeromin. Seit über 20 Jahren Strafverteidiger in Dortmund.
44139
Dortmund