Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei Ermittlungen wegen Diebstahls
Vertretung durch einen Strafverteidiger in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen Diebstahls
Angebot
Bei einem Diebstahl eignet sich ein Täter eine fremde Sache rechtswidrig an.
Der Strafrahmen bei einem Diebstahl liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat und dem Vorsatz.
Ein Rechtsanwalt kann für sie von vorneherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, sie über Ihr Aussageverweigerungsrecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und ihre Verteidigung durchführen.
Wird ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Diebstahl vorgeworfen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.
Der Strafrahmen bei einem Diebstahl liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat und dem Vorsatz.
Ein Rechtsanwalt kann für sie von vorneherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, sie über Ihr Aussageverweigerungsrecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und ihre Verteidigung durchführen.
Wird ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Diebstahl vorgeworfen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Rechtsanwaltskanzlei Braun
20144
Hamburg
Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte
10707
Berlin
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263
Neu-Isenburg
Rechtsanwalt Andreas M. Kohn
Rechtsanwaltskanzlei Andreas M. Kohn
9130
Chemnitz
Rechtsanwalt Jürgen Föcking
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Inhaber | Anwaltskanzlei Jens Jeromin. Seit über 20 Jahren Strafverteidiger in Dortmund.
44139
Dortmund