Prüfung von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführeranstellungsverträgen für Arbeitnehmer
Beratung von Arbeitnehmern zur Angemessenheit von Vertragsbedingungen von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführeranstellungsverträgen.
Angebot
Der Arbeitsvertrag bildet die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und enthält typischerweise Regelungen zu Arbeitsort, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Bei der Anstellung von Geschäftsführern sind einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Auch die Branche und das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers können zu zusätzlichen regelungsbedürftigen Aspekte führen, etwa wenn Arbeitnehmer Urheberrechte und patentfähige Erfindungen schaffen können und Nutzungsrechte auf den Arbeitgeber übertragen sollen.
Wenn sie Fragen zu ihrem Arbeitsvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag haben, können sie diesen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor Sie die Tätigkeit beim Unternehmen eingehen. Der Rechtsanwalt prüft für Sie den entsprechenden Vertrag auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit, damit es nicht zu etwaigen Streitigkeiten mit dem Unternehmen kommt.
Wenn sie Fragen zu ihrem Arbeitsvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag haben, können sie diesen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor Sie die Tätigkeit beim Unternehmen eingehen. Der Rechtsanwalt prüft für Sie den entsprechenden Vertrag auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit, damit es nicht zu etwaigen Streitigkeiten mit dem Unternehmen kommt.
Ablauf der Beauftragung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
Rechtsanwältin Anja Köhrer-Wecks
Anwalt Wecks
90402
Nürnberg
Rechtsanwalt Tim Schmidhäußler
Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
77933
Lahr
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
44135
Dortmund
81669
München