Prüfung des Anspruchs auf Teilzeit oder Elternteilzeit
Beratung von Arbeitnehmern nach Ablehnung eines Antrag auf Teilzeit oder Elternteilzeit durch den Arbeitgeber
Angebot
In den letzten 30 Jahren ist die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland laut Bundesregierung um 14,3% gestiegen. Das Recht, seine Arbeitszeit zu verringern oder anders zu verteilen, besteht bereits seit der Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes im Jahr 2001.
Der Anspruch auf Elternteilzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt und besteht seit 2007. Vorteil der Elternteilzeit ist, dass während der Elternteilzeit weiter Anspruch auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus bestehen kann.
Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob sie Anspruch auf Teilzeit oder Elternteilzeit haben, die Korrespondenz mit ihrem Arbeitgeber übernehmen und im Bedarfsfall das Gerichtsverfahren optimal vorbereiten und durchführen.
Sollten ihr Antrag auf Teilzeit oder Elternteilzeit von ihrem Arbeitgeber abgelehnt worden sein, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Der Anspruch auf Elternteilzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt und besteht seit 2007. Vorteil der Elternteilzeit ist, dass während der Elternteilzeit weiter Anspruch auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus bestehen kann.
Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob sie Anspruch auf Teilzeit oder Elternteilzeit haben, die Korrespondenz mit ihrem Arbeitgeber übernehmen und im Bedarfsfall das Gerichtsverfahren optimal vorbereiten und durchführen.
Sollten ihr Antrag auf Teilzeit oder Elternteilzeit von ihrem Arbeitgeber abgelehnt worden sein, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
40233
Düsseldorf
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
44135
Dortmund