Erstellung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen oder Vorstandsverträgen für Arbeitgeber
Beratung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zu Mitarbeitern mit oder ohne Führungsverantwortung
Angebot
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die zugehörigen Rechte und Pflichten werden in einem Arbeitsvertrag geregelt. Dieser enthält typischerweise Regelungen zu Arbeitsort, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen.
Bei Geschäftsführern und anderen Führungskräften sind zusätzliche Regelung denkbar. Insbesondere sollte die Erforderlichkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten geprüft werden. Auch die Branche und das Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters können zu zusätzlichen regelungsbedürftigen Aspekten führen, etwa wenn die Mitarbeiter Urheberrechte und patentfähige Erfindungen schaffen können und Nutzungsrechte auf den Arbeitgeber übertragen sollen.
Wenn sie Arbeitsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Vorstandsverträge erstellen müssen, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Bei Geschäftsführern und anderen Führungskräften sind zusätzliche Regelung denkbar. Insbesondere sollte die Erforderlichkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten geprüft werden. Auch die Branche und das Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters können zu zusätzlichen regelungsbedürftigen Aspekten führen, etwa wenn die Mitarbeiter Urheberrechte und patentfähige Erfindungen schaffen können und Nutzungsrechte auf den Arbeitgeber übertragen sollen.
Wenn sie Arbeitsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Vorstandsverträge erstellen müssen, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
Rechtsanwalt Lorenz Mayr
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
10965
Berlin
Rechtsanwältin Katharina Deckert
Rechtsanwaltskanzlei Deckert
81541
München
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
44135
Dortmund
81669
München