Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Erstellung von AGB für Ihre Kunden- und/oder Lieferantenverträge
Angebot
Vorformulierte Verträge in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen für alle Unternehmen einen wichtigen Baustein ihres geschäftlichen Handelns dar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von einer Vertragspartei (Verwender) im Rahmen eines Vertrages der anderen Vertragspartei zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage für den Abschluss eines Vertrages.
Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen dazu, dass sie schnell und einfach Vertragsbedingungen vorgeben können. Bei der Gestaltung muss der Anwalt auf die engen gesetzlichen Vorgaben zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und auf eine wirksame Einbeziehung in ihren Vertragsabschlussprozessen achten.
Wenn sie rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen möchten, sollten sie sich zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen dazu, dass sie schnell und einfach Vertragsbedingungen vorgeben können. Bei der Gestaltung muss der Anwalt auf die engen gesetzlichen Vorgaben zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und auf eine wirksame Einbeziehung in ihren Vertragsabschlussprozessen achten.
Wenn sie rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen möchten, sollten sie sich zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
80331
München
91052
Erlangen
Rechtsanwalt Carsten Krois
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht | IT-Rechts-Kanzlei Krois
86368
Gersthofen
Rechtsanwältin Frauke Andresen
Inhaberin | Kanzlei Andresen
86899
Landsberg am Lech