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IT-Projektvertrag - Erstellung oder Überprüfung durch einen Anwalt

Beratung zur Erstellung oder Überprüfung eines Vertrags (IT-Projektvertrag) für Auftraggeber oder Auftragnehmer

Angebot

Gegenstand eines IT-Projekts kann z.B. das Erstellen einer neuen Website oder einer Internetanwendung, die Entwicklung einer mobilen App, das Implementieren eines Webshops oder die Entwicklung von Individualsoftware für unternehmensinterne Prozesse oder Produkte sein.

Je nach Größe und Umfang des Projekts sowie der Vertragsart (Werk- oder Dienstvertrag), dem Vergütungsmodell (Festpreis oder Time&Material) und der Projektmethode (agil oder Wasserfall), ergeben sich für den Vertrag verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Projektrisiken zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu verteilen. Wird zwischen den Parteien beispielweise Pauschalvergütung vereinbart, sollte ein Change Request Verfahren, mit dem gewünschte Änderungen sowie deren Auswirkungen auf Budget und Zeitplan geregelt werden, in das Vertragsverhältnis mitaufgenommen werden. Wird aufwandabhängig abgerechnet, sollte das Risiko, das durch die Vorleistung der Arbeitszeit entsteht, durch Abschlagzahlungen oder Teilabnahmen auf beide Parteien verteilt werden.

Ein Rechtsanwalt kann sie bei der Gestaltung eines IT-Projektvertrags und den erforderlichen Vereinbarungen zum Leistungsumfang, und geeigneten Vergütungsmodellen sowie zu Fälligkeitsvereinbarungen sowie Abnahme- oder Teilabnahmeregelungen beraten.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage zur Beratung bei einem IT-Projektvertrag beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt den Kundenvertrag erstellen und ihnen übermitteln.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von den zu treffenden Regelungen mit ihrem Anwalt besprechen und den Entwurf auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Co-Founder | Ehmann & Ehmann Rechtsanwälte PartG mbB
80331 München
Experte
Rechtsanwältin  Claudia Nassibulin

Rechtsanwältin Claudia Nassibulin

CNLEGAL Rechtsanwältin Claudia Nassibulin
22303 Hamburg